Betrieb und Wirtschaft | 08. April 2021

Händler wollen fairer werden

Von Agra-Europe
Mit einem neuen Verhaltenskodex will der deutsche Lebensmittel-Einzelhandel (LEH) die nationale Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) vorwegnehmen.
In dem vergangene Woche  vom Handelsverband Deutschland (HDE) vorgestellten Dokument verständigen sich die Händler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer „fairen Zusammenarbeit” mit den Erzeugern.
HDE-Präsident Josef Sanktjohanser stellte klar, dass der  LEH ein großes Interesse an einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Bauern  habe. Dabei handle es sich keineswegs um ein Lippenbekenntnis. Er   betonte zugleich, dass wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen nicht Gegenstand des Kodex sein könnten. Die Unternehmen seien  bis an die Grenze des kartellrechtlich Zulässigen gegangen.
Die Selbstverpflichtung der Einzelhändler klingt gut.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner begrüßte den Verhaltenskodex. Sie  sieht den vorgestellten Kodex auch als Ergebnis ihrer eigenen Bemühungen. Zudem habe ihr Ressort einen eigenen Vorschlag für die Themen einer solchen Selbstverpflichtung vorgelegt, der vieles ins Rollen gebracht habe.
Auf Seiten des LEH  sieht man sich nach Maßgabe der Selbstverpflichtung zu fristgerechten Zahlungen und zur Abnahme getätigter Bestellungen verpflichtet. Einseitige Vertragsänderungen durch den Händler soll es  nicht mehr geben.

 
LIstungsgebühren
An Listungsgebühren, Werbekosten- oder Vermarktungszuschüssen wollen die Unternehmen des LEH zwar festhalten. Diese sollen aber zwischen den Landwirten und den Händlern auf vertraglicher Grundlage ausgehandelt werden. Zur außergerichtlichen und freiwilligen Beilegung von Streitigkeiten soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden.
 Standards sollen nicht mehr willkürlich, sondern „mit Augenmaß und im Dialog mit den Erzeugern” gesetzt werden. Es wird zugesichert, dass der mit gesetzlichen Standards verbundene Mehraufwand für die Landwirte bei der Ausgestaltung von Lieferverträgen „angemessen” berücksichtigt werde. Der LEH  bekennt sich schließlich zur Stärkung regionaler Lieferketten und will eine einheitliche, verbraucherverständliche Herkunftskennzeichnung für heimische  Erzeugnisse etablieren.
Wie der HDE betonte,  würden mit dem Kodex  wichtige Gegenstände der UTP-Richtlinie aufgegriffen und damit sofort zur Anwendung gebracht, während die derzeit in nationales Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anzuwenden wären.