Politik | 28. Juli 2022

Habeck will kurzfristig mehr Biogas

Von AgE/MLR/red
Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die Biogasproduktion kurzfristig auszuweiten, trifft in der Branche auf große Zustimmung. Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek, sprach von einem „mutmachenden und erfreulichen Signal”.
Per Verordnung sollen unter anderem die Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion von Biogas ausgesetzt werden.
In einer digitalen Presseerklärung hatte Habeck am 21. Juli eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen der Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig reduziert werden soll. Zur Sicherung der Gasversorgung im kommenden Winter sollen demzufolge per Verordnung unter anderem die bestehenden Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion von Biogas ausgesetzt werden.
20 Prozent Leistung zusätzlich mobilisierbar
„Die Bioenergiebranche kann und will durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt bereits im kommenden Winter entschärfen”, betonte Rostek. Hierfür gelte es, Begrenzungen für die Gas- und Stromproduktion zu beseitigen, wie es der Minister angekündigt habe. Laut Rostek muss es dafür vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bau- und Genehmigungsrecht geben.
Auf diese Weise ließen sich kurzfristig etwa 20 Prozent Leistung im aktuellen Biogasanlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspreche insgesamt 19 Milliarden kWh Gas oder 7 Milliarden kWh Strom zuzüglich Wärmeerzeugung.
Obergrenzen dauerhaft anheben
Rostek verwies auf das   Positionspapier des Hauptstadtbüros „Bioenergieanlagenbestand für die Energieversorgung im kommenden Winter nutzen”. Darin betonen die beteiligten Verbände, dass heimische und nachhaltige Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Deckung der Energielücke bei Strom, Wärme und Gas im kommenden Winter leisten könne und welche Hürden auszuräumen seien. Vorgeschlagen werden insbesondere Änderungen im EEG. Dazu zählen, die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge befristet auszusetzen und zu ermöglichen, den Mindestgülleanteil für den Güllebonus befristet zu unterschreiten.
Zudem wird empfohlen, die Obergrenzen für Güllekleinanlagen dauerhaft anzuheben und die Vergütungsabsenkung für Anlagen mit einer Bemessungsleistung von über 5MW befristet auszusetzen. Im Baugesetz sei zu regeln, dass die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Millionen  Normkubikmeter Biogas pro Jahr befristet überschritten werden darf. Im Bundesimmissionsschutzgesetz müsse sichergestellt werden, dass eine vorübergehend erhöhte Gaserzeugung für einen befristeten Zeitraum nicht neu genehmigt werden müsse.
Hauk: Biogas ist besser als Kohle
Begrüßt wurde die Ankündigung Habecks auch von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Es müssten jetzt schnellstmöglich Taten folgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Kapazitäten bereits zum kommenden Winter genutzt werden könnten, so der CDU-Politiker.
Hauk mahnte an, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und die Einspeisebedingungen, die im Einzelfall den Substrateinsatz begrenzten, sofort zu flexibilisieren. Biogas habe ein erhebliches Potenzial, zur Gas- und Energieversorgung beizutragen – insbesondere Biogas aus Reststoffen. „Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, auf das Potenzial der Biogasanlagen zu verzichten, und um es klar zu sagen: Biogas ist besser als Kohle”, betonte der Landwirtschaftsminister. Die Kapazitäten lägen auf dem Tisch, nun müssten diese schnell genutzt werden.