Politik | 24. Februar 2022

Gutachten: Politische Erhöhung verfassungswidrig

Von Michael Nödl/Walter Eberenz
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zum Entwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes ein erstes verfassungsrechtliches Gutachten durch Professor Frank Schorkopf von der Universität Göttingen eingeholt.
In der anstehenden Spargelsaison gilt der politisch gewollte Mindestlohn von zwölf Euro noch nicht. Ab Oktober soll er in Kraft treten.
Professor Schorkopf kommt zu dem Schluss, dass die in dem Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf zwölf  Euro in die Tarifautonomie wie auch die Systematik des Mindestlohngesetzes mit der dort verankerten Einbindung der Sozialpartner eingreift. Mit der außerordentlichen, der Logik des Mindestlohngesetzes und der Kommissionsarbeit widersprechenden Erhöhung werde das Bestands- wie das Autonomievertrauen der Sozialpartner berührt. Der Entwurf verletze die Tarifautonomie wie das Gebot der Gewährung von Vertrauensschutz.
Der Gutachter kritisierte auch die Begründung der Anhebung mit Überlegungen zu einem „living wage”, wonach alle Beschäftigten ein Recht auf einen Mindestlohn haben sollen, der über das physische Existenzminimum hinaus eine soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Diese Begründung stelle die bisherige Systematik des Mindestlohns grundsätzlich infrage.
Das Gutachten bestätige alle Bedenken bezüglich der Politisierung des Mindestlohns, betonte Franz Josef Müller, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands für Südbaden im BLHV.
Indes hat das Bundeskabinett am Mittwoch dieser Woche die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.