Aufatmen bei Waldbauern: Das Gebäudeenergiegesetz
wird die ursprünglich geplanten harten Einschränkungen für Holz als Energieträger nicht mehr enthalten.
Das hatte den Weg frei gemacht für die erste Lesung im Deutschen Bundestag am 15. Juni, bei der die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen haben. So rückt auch das Ziel wieder in Reichweite, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
„Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht”, begrüßte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck das Verhandlungsergebnis. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause könnten die zweite und dritte Lesung folgen. Mit einer Fristverkürzung könnte das GEG sogar noch am 7. Juli den Bundesrat passieren.
Zufrieden mit der erreichten Einigung zeigte sich die FDP-Bundestagsfraktion. Nun könne ein „praxistaugliches, wirtschaftlich sinnvolles und sozial gerechtes Gesetz” verabschiedet werden, kommentierte die FDP-Fraktionsvize Carina Konrad das Ergebnis, an dem sie als Verhandlerin der Liberalen beteiligt war. Bei den Gesprächen wurden laut Konrad zentrale Punkte der FDP erfüllt. „Wir haben erreicht, dass das Gesetz fundamental geändert wird”, sagte Konrad.
Keine Einschränkungen für Holz oder Biomethan
Der Kompromiss sieht laut
FDP vor, dass es weder im Bestand noch im Neubau Einschränkungen für
Holz oder Biomethan gibt.
Zur Holzenergie findet sich im Einigungstext der Ampelparteien ein
weiterer Passus, der den Grünen wichtig ist: „Beim Einsatz von Holz und
Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.” Im Text wird darüber hinaus auch
die Staffelung des Startzeitpunkts genannt. So soll zwar das Gesetz
noch immer Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für neu
gebaute Gebäude gelten und an Übergangsfristen für die kommunale
Wärmeplanung gekoppelt werden. Solange noch keine Wärmeplanung der
Kommune vorliegt, gilt das Gesetz beim Heizungstausch noch nicht.
Allerdings haben die Kommunen dafür nicht ewig Zeit. Angestrebt ist eine
Frist bis 2028.
Der Leitplankenbeschluss sieht zudem vor, dass Bürgerinnen und Bürger
passgenau gefördert und nicht überfordert werden. Dazu zählen auch
Beratungsangebote beim Heizungskauf sowie Aufklärungskampagnen zur
CO2-Bepreisung und zum Klimaschutz.