Politik | 18. Oktober 2017

Greening einheitlich ab 30 Hektar

Von AgE
Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich bei der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf weitere Vereinfachungen verständigt.
Bei Eiweißpflanzen wurde der Gewichtungsfaktor für ökologische Vorrangflächen von 0,7 auf 1,0 angehoben. Allerdings gilt dort – wie berichtet – neuerdings ein Pflanzenschutzmittel-Verbot.
Die Einigung betrifft den Agrarteil der „Omnibusverordnung”. Wie nach der am 12. Oktober  erzielten Einigung   zu erfahren war, betreffen die Vereinfachungen bei der  GAP vor allem die Bereiche Erzeugerorganisationen, Greening sowie Einkommensstabilisierung.
Konkret vereinbart wurde, die Grenze, ab der ein Betrieb dazu verpflichtet werden kann, ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auszuweisen  und eine Anbaudiversifizierung durchzuführen, einheitlich auf 30 ha Ackerfläche festzulegen. Bislang müssen auch Betriebe, die lediglich 15 ha Acker bewirtschaften, fünf Prozent ÖVF vorhalten. Ebenso soll der Anbau von Miscanthus, Durchwachsener Silphie und Honigpflanzen auf Vorrangflächen erlaubt sein. Diese Pflanzen sind unter anderem für die Biogaserzeugung interessant.
Gewichtungsfaktor angehoben
Zudem wurde bei Eiweißpflanzen der Gewichtungsfaktor für ÖVF von 0,7 auf 1,0 angehoben.  Auch die Definition „aktiver Landwirt” soll deutlich vereinfacht werden. Erheblich verbessert wurden die Bedingungen für die Zusatzprämie für Junglandwirte. Diese haben jetzt Anspruch auf eine Zahlung über volle fünf Jahre.
Die Trilog-Teilnehmer einigten sich außerdem darauf, die Bildung landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen zu erleichtern. Dazu sollen die Wettbewerbsregeln weniger streng ausgelegt werden als in anderen Wirtschaftsbereichen. Bedenken dazu kamen allerdings aus der Generaldirektion für Wettbewerb der Kommission, die sich mit diesem Kompromiss nicht anfreunden konnte.
Einkommen absichern
Zudem sollen auch die Instrumente zur Einkommensstabilisierung unter anderem für unvorhergesehene Wetterereignisse und Marktvolatilitäten gestärkt werden. So sollen etwa Einkommensabsicherungen über besondere Fonds den Landwirten beim Ausfall der Produktion zwischen 65  und 70 Prozent des Verlustes erstatten. Greifen sollen diese Fonds, wie auch Versicherungen, ab einem Ausfall von jetzt 20 Prozent. Zuvor lag diese Grenze bei 30 Prozent. Diese Schwellenwerte gelten für Versicherungen, bezogen auf die jährliche Produktion sowie die Verluste beim Einkommen, bezogen auf eine bestimmte Produktionsschiene.
Kommentare
Der Chefverhandler der estnischen Ratspräsidentschaft, Marko Gorban, begrüßte, dass es gelungen sei, weitere Vereinfachungen umzusetzen. Landwirte bräuchten ein einfaches, effizientes Regelwerk, das ihnen die  Arbeit erleichtere. Der Berichterstatter für das Europäische Parlament, Albert Deß, bezeichnete die Einigung als ein „gutes Ergebnis” für die Landwirte. Damit werde die EU-Agrarpolitik praxisgerechter und einfacher. Besonders erfreut zeigte er sich, dass es gelungen sei, durch die Anerkennung von mehr Pflanzenarten beim Greening die Möglichkeit zu mehr Biodiversität zu schaffen. Gleichzeitig forderte der CSU-Politiker bei der weiteren Umsetzung der Reform Tempo: „Es ist jetzt wichtig, dass diese Vereinbarung rechtzeitig zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt.”