Glyphosat bis 15. Dezember 2019 zugelassen
Die Verzögerung liegt laut BVL auch am Umweltbundesamt (UBA), das nur in einem der zehn Verfahren seine nötige Einvernehmenserklärung übermittelt habe. Im nächsten Verfahrensschritt sei nach geltendem EU-Recht vorgesehen, dass andere Mitgliedstaaten den deutschen vorläufigen Zulassungsbericht kommentieren könnten. Danach überarbeiteten die hiesigen Behörden den Bericht und abschließend entscheide es, ob und inwieweit die Zulassung erneuert werde, so das BVL. Bis zum Stichtag 15. März 2018 seien in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen gewesen. Es handele sich dabei um den Zeitpunkt, bis zu dem Zulassungsinhaber von Glyphosat einen Antrag auf Erneuerung hätten stellen können. Eine dieser Zulassungen laufe Ende des Jahres aus; bei acht Produkten sei die Verlängerung noch nach dem alten Pflanzenschutzgesetz erteilt worden.
Die Genehmigung für Glyphosat war im Dezember 2017 von der EU-Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert worden. Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirk-
stoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten laut BVL zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Mittelzulassungen zu entscheiden. Könnten die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und habe der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssten die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden. Das sei nun der Fall.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisierte hingegen die „uneingeschränkte Verlängerung” und führte sie auch auf politisches Versagen zurück. Statt dem „versprochenen Ausstieg oder wenigstens eingeschränkter Anwendung” blieben sämtliche Glyphosat-Produkte jetzt ein ganzes Jahr ohne die vorgeschriebene Überprüfung auf dem Markt.