Pflanzenbau | 20. Dezember 2018

Glyphosat bis 15. Dezember 2019 zugelassen

Von AgE
Die reguläre Erneuerung der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland konnte nicht fristgemäß bis zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt werden. Die bestehenden Zulassungen hat das BVL von Amts wegen als Übergangslösung um ein Jahr verlängert.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anfang Dezember mitgeteilt hat, hat es  die bestehenden Zulassungen von glyphosathaltigen Herbiziden von Amts wegen zunächst um ein Jahr, und zwar bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. Diese Vorgehensweise sehe das europäische Recht vor. 
28 Anträge auf Zulassung müssen bearbeitet werden
Für insgesamt 28 glyphosatbasierte Pflanzenschutzmittel wurden nach Angaben der Behörde in Deutschland Anträge auf eine erneute Zulassung gestellt. Bei zehn davon sei Deutschland bewertender EU-Mitgliedstaat, auf dessen Zuarbeit die beteiligten Mitgliedsländer warteten.
Die Verzögerung liegt laut BVL auch am Umweltbundesamt (UBA), das nur in einem der zehn Verfahren seine nötige Einvernehmenserklärung übermittelt habe. Im nächsten Verfahrensschritt sei nach geltendem EU-Recht vorgesehen, dass andere Mitgliedstaaten den deutschen vorläufigen Zulassungsbericht kommentieren könnten. Danach überarbeiteten die hiesigen Behörden den Bericht und abschließend entscheide es, ob und inwieweit die Zulassung erneuert werde, so das BVL. Bis zum Stichtag 15. März 2018 seien in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen gewesen. Es handele sich dabei um den Zeitpunkt, bis zu dem Zulassungsinhaber von Glyphosat einen Antrag auf Erneuerung hätten stellen können. Eine dieser Zulassungen laufe Ende des Jahres aus; bei acht Produkten sei die Verlängerung noch nach dem alten Pflanzenschutzgesetz erteilt worden.
Nicht nur Deutschland in der Pflicht
In den europäischen Nachbarländern stockten die Zulassungsprozesse indes ebenfalls, erklärte die Behörde. 18 der 28 Anträge auf Erneuerung bewerte nicht Deutschland zuerst, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat . Eine Entscheidung in Deutschland sei hier erst nach Eingang der Entscheidung des bewertenden Mitgliedslandes möglich. Bisher liege aber noch in keinem der 18 Fälle eine Entscheidung des erstbewertenden Mitgliedstaates vor.
Die Genehmigung für Glyphosat war im Dezember 2017 von der EU-Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert worden. Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirk-
stoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten laut BVL zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Mittelzulassungen zu entscheiden. Könnten die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und habe der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssten die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden. Das sei nun der Fall. 
Politischer Streit
Carina Konrad, FDP-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Ernährungsausschusses, wirft dem Umweltbundesamt vor, „praktischen Pflanzenschutz in Deutschland zu verhindern”. Behörden dürften aber  nicht als „Bremsklotz” agieren.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisierte hingegen die „uneingeschränkte Verlängerung” und führte sie auch auf politisches Versagen zurück. Statt dem „versprochenen Ausstieg oder wenigstens eingeschränkter Anwendung” blieben sämtliche Glyphosat-Produkte jetzt ein ganzes Jahr ohne die vorgeschriebene Überprüfung auf dem Markt.