Gesucht wird eine gemeinsame Sprache
Die beiden Seiten interpretieren den Stand der Dinge höchst unterschiedlich.
Aus Sicht von Max Reger ist die schriftlich mitgeteilte Haltung des Bundeskartellamtes in dem Verfahren zu widersprüchlich. Dies biete nicht die Rechtssicherheit, die erforderlich sei, um eine Reform der Forststruktur des Landes überhaupt in Angriff zu nehmen. Deshalb habe man die Ende 2014 gefundene Einigung aufgekündigt.
Der Präsident kann nach eigenen Angaben keine Aussagen zum Inhalt des Beschlusses machen. Schließlich handele es sich um ein schwebendes Verfahren, das zwischen Beschlussabteilung und dem Land geregelt werden müsse. Der Entscheidungsbeschluss werde den Beteiligten nochmals zur Stellungnahme vorgelegt. Als sicher könne aber gelten, dass Waldflächen von weniger als 100 ha weiter vom Verbot der gemeinsamen Vermarktung ausgenommen bleiben.
In dem Verfahren sei das Bundeskartellamt bemüht, eine gesunde Balance herzustellen zwischen den wirtschaftlichen, also kartellrechtlich relevanten Funktionen der Forstwirtschaft, und den, im Vergleich zu gewerblich-industriellen Sektoren, besonderen ökologischen und gesellschaftlichen Aufgaben des Waldes.
Es besteht aus Sicht des Kartellamtes keine Notwendigkeit, vermarktungsnahe Dienstleistungen durch das Land durchzuführen, um diese Waldfunktionen zu sichern. Im Gegenteil: „Ich glaube, dass hier eine Vermischung von hoheitlicher Tätigkeit, wirtschaftlichen Dienstleistungen und Holzverkauf zu Wettbewerbsbeschränkungen führt und das Entstehen wettbewerblicher Strukturen verhindert”, betont Mundt. Er ergänzt, dass in den Bundesländern, in denen nicht der Staat die Holzauszeichnung vornehme, keine Störungen der Nachhaltigkeit, des Naturschutzes und der Erholungsfunktionen erkennbar seien.
Darüber hinaus betont er, dass das Verfahren mit Baden-Württemberg mit Sicherheit keine Blaupause für die bevorstehenden Verfahren mit anderen Bundesländern sein könne. Diese müssten jeweils separat betrachtet werden.
Im Übrigen hätten die Zusagen des Landes nach seinen Aussagen keine großen Auswirkungen auf kleine Waldbesitzer gehabt. Weil diese faktisch weiterhin von den gleichen Förstern in den bereits bestehenden, dann aber formell den Landkreisen zugeordneten Forstämtern betreut worden wären. Und sie hätten ihr Holz weiter über die staatliche ForstBW vermarkten können.
„Wir haben an der Zusage des Landes kein Jota geändert”, so das Fazit von Mund
Doch dann sei ein zweites, erweitertes Anhörungsschreiben des Bundeskartellamtes gekommen. In diesem Beschlussentwurf sei auf den ersten sieben Seiten das aufgeführt, was beide Seiten einvernehmlich ausgehandelt hatten. Dort beschreibt das Kartellamt die Verpflichtungserklärung des Landes als geeignet, um die kartellrechtlichen Bedenken gegen die gemeinsame Holzvermarktung auszuräumen.
Aber in der folgenden, 104-seitigen Begründung dieses Beschlussentwurfes habe sich die Behörde in ihrer rechtlichen Bewertung dem Kompromiss in ganz wesentlichen Punkten diametral entgegengestellt. Wichtige Sachverhalte seien danach vollkommen anders bewertet worden.
„Dieser Beschlussentwurf ist nach unserer Auffassung in sich völlig widersprüchlich und er bietet keinerlei Rechtssicherheit für das Land, die Kreise und auch für die Waldbesitzer. Er stellt das Verhandlungsergebnis von Oktober 2014 auf den Kopf”, urteilt der Landesforstpräsident.
Vor dem Widerruf haben das Land und ForstBW nochmals Versuche unternommen, eine Verhandlungslösung zu finden, betont Reger. Minister Bonde sei zum Kartellamt gefahren und habe persönlich in der Sache vorgesprochen.
Aber die Behörde habe auf ihrem Standpunkt beharrt und keinerlei Kompromissbereitschaft erkennen lasssen. Deshalb habe man die Notbremse gezogen und die abgegebene Verpflichtungserklärung zurückgezogen. Die erhoffte Verhandlungslösung erscheine nun weit weg, es drohe eine lange Phase der Unsicherheit für Bedienstete, Waldbesitzer und Kunden.
Der Landesforstpräsident appelliert an das Bundeskartellamt: „Belassen Sie es bei den ersten sieben Seiten Ihres Entwurfes und streichen sie die restlichen 104.”