Politik | 06. März 2014

Grünes Licht für Verhandlungen über Gentechnik-Anbauverbote

Von AgE
Die EU-Umweltminister haben sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Diskussion über nationale Anbauverbote europaweit zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wieder aufzunehmen.
Fast alle Minister unterstützten beim Rat am Montag dieser Woche die Vorlage der griechischen Präsidentschaft als gute Verhandlungsgrundlage. Die bisherige Sperrminorität Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und Belgiens scheint durchbrochen, denn London signalisierte ausdrücklich den Willen voranzuschreiten.
Ziel ist es jetzt, bis spätestens zum Jahresende eine Einigung in Erster Lesung mit dem Europaparlament zu finden. Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks  hob die uneinheitlichen Positionen innerhalb der Bundesregierung hervor. Man sei in Berlin mittlerweile jedoch von einer völligen Ablehnung abgerückt und habe nur noch einen Prüfvorbehalt. Sie stellte klar, selbst für eine Opt-out-Möglichkeit zu sein, und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, bis zum nächsten Umweltrat im Juni die ganze Regierung auf ihre Seite zu ziehen. Das Tauwetter in Berlin wurde insbesondere vom österreichischen Minister Andrä  Rupprechter  begrüßt. „Die Hoffnung stirbt zuletzt”, meinte Rupprechter an Hendricks gerichtet.
Zweistufiger Ansatz
Die Grüne Gentechnik beschäftigte am Montag die EU-Umweltminister. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gab ihrer Hoffnung Ausdruck, bis zum nächsten Umweltrat im Juni die ganze Bundesregierung auf ihre Seite zu ziehen.
Der Rat wird also in den nächsten Wochen  einen zweistufigen Ansatz weiterentwickeln. Danach erhalten die Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, den Anbau von EU-weit zugelassenen GVO zu verbieten. Dabei soll zunächst geprüft werden, ob der Hersteller davon überzeugt werden kann, bereits in seinem Antrag die gewünschten Gebiete auszunehmen. Zeigt sich das Unternehmen nicht dazu bereit, könnte die Regierung beispielsweise befürchtete negative Effekte vor Ort durch eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken, der Biodiversität oder des Landschaftsbildes als Gründe anführen – aber keine Gesundheits- oder Umweltrisiken.
Paris brachte eine völlige Renationalisierung ins Spiel. Danach sollen EU-geprüfte GVO nicht unmittelbar zugelassen sein, sondern lediglich auf eine Auswahlliste gelangen. Hersteller müssten dann ausgehend von dieser Liste in jedem Land extra eine Zulassung beantragen. Umweltminister Philippe  Martin  verspricht sich von diesem Vorgehen einen besseren Schutz gegen eventuelle Klagen vor der Welthandelsorganisation (WTO). Frankreich war mit diesem Gegenvorschlag jedoch weitgehend isoliert; lediglich Hendricks rief die Europäische Kommission auf, diese „interessante” Idee zu prüfen.
Schutzklausel nicht rechtssicher
 EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hatte die Minister zuvor aufgerufen, die Diskussion voranzubringen. Er erinnerte daran, dass die bisherige Schutzklausel, die den Mitgliedstaaten Verbote auf Grundlage neuer Hinweise auf Gesundheits- oder Umweltgefahren ermöglicht, keine Rechtssicherheit biete. Der französischen Alternative erteilte auch er eine Absage; es gebe keinen besseren Kompromiss als den der Präsidentschaft. Er versicherte Martin, diese Vorschläge hätten auch vor der WTO Bestand. Es sei jetzt Zeit, in den abfahrbereit wartenden Bus einzusteigen. Es gehe nicht darum, einen neuen zu bauen. Gleichzeitig zeigte Borg sich zu weiteren Anpassungen bereit, beispielsweise was Fristen und Zeiträume angeht. Ferner kam er jenen Mitgliedstaaten entgegen, die Bedenken geäußert hatten, mit privaten Unternehmen bilateral in Verhandlungen einzusteigen. Der Kommissar stellte in Aussicht, einen solchen Austausch zentral über seine Dienststellen laufen zu lassen.