Tierhaltung | 05. März 2021

Geld für kleine Schlachtstätten

Von der BBZ-Redaktion
Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen ist jetzt in Kraft getreten. Danach können Investitionen mit bis zu 40 Prozent gefördert werden.
Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien und die Anschaffung mobiler oder teilmobiler Schlachtanlagen sind förderfähig.
Gefördert werden  Erzeugerzusammenschlüsse,  regionale Schlachthöfe oder Metzgereien mit eigener Schlachtung, wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) mitteilt.  Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler oder teilmobiler Schlachtanlagen.
Die Landesregierung hat für   die nächsten zwei Jahre ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Investitionen können gefördert werden, wenn sie den vom Ministerium festgelegten Tierwohl-Kriterien entsprechen. Diese betreffen die Bereiche Anlieferung, Unterbringung und Treiben der Tiere am Schlachthof, Betäubung, Entbluten und Schlachtung.
Für einzelbetriebliche Investitionen im Bereich der Schlachtung auf landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben stehen weiterhin die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung offen, da diese nicht unter das Landesprogramm fallen. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben ist die Förderung auf sogenannte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Antragsunterlagen und die Verwaltungsvorschrift sind auf der Internetseite des MLR zu finden.