Geld für kleine Schlachtstätten
Die Landesregierung hat für die nächsten zwei Jahre ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Investitionen können gefördert werden, wenn sie den vom Ministerium festgelegten Tierwohl-Kriterien entsprechen. Diese betreffen die Bereiche Anlieferung, Unterbringung und Treiben der Tiere am Schlachthof, Betäubung, Entbluten und Schlachtung.
Für einzelbetriebliche Investitionen im Bereich der Schlachtung auf landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben stehen weiterhin die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung offen, da diese nicht unter das Landesprogramm fallen. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben ist die Förderung auf sogenannte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Antragsunterlagen und die Verwaltungsvorschrift sind auf der Internetseite des MLR zu finden.