Tierhaltung | 18. März 2021

Geld für Drohnen in der Rehkitzrettung

Von der BBZ-Redaktion
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt drei Millionen Euro für die Anschaffung von Drohnen in der Rehkitzrettung zur Verfügung.
Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
Vegetations- und witterungsbedingt bleibt den Landwirten nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Wiesen zu mähen. Moderne Landmaschinen arbeiten immer schneller und effizienter. Aus der Kabine der großen Maschinen kann der Fahrer Wildtiere in dichten Grasbeständen aber oft nicht entdecken. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten  Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr Tausende Rehkitze bei der Mahd getötet. Die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Kitzrettung zeigen, dass moderne, mit Wärmebildkamera ausgestattete Drohnen die mit Abstand effektivste Möglichkeit sind, Rehkitze zu orten und zu retten.
Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch den Tierschutz voranzutreiben, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, eine Förderung in Höhe von drei Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Start der Förderung wird kurzfristig, voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte 2021, erfolgen.
Wer und was gefördert wird
  • Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
  • Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4000 Euro pro Drohne festgelegt.
  • Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
  • Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie – voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte – bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.