Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mehrfach nachbessern. Darauf hat EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski am Montag dieser Woche beim Agrarrat in Brüssel hingewiesen.
Laut dem EU-Agrarkommissar stehen jedem Staat für die Dauer der Förderperiode insgesamt acht Änderungsanträge zu.
Wie der Pole erläuterte, stehen jedem Staat für die Dauer der Förderperiode insgesamt acht Änderungsanträge zu. Vorgesehen sind jeweils einer pro Jahr sowie drei zusätzliche „Joker”. Laut dem Kommissar können neben Korrekturen auch Anpassungen an neue Herausforderungen und neue unionsrechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Er nannte in diesem Zusammenhang Anpassungen für einen effizienteren Düngereinsatz und die Förderung der Bioenergie. Die gesetzliche Grundlage für die Änderungen wird nach Wojciechowskis Angaben derzeit vorbereitet. Der Rechtsakt dafür soll im Februar 2023 in Kraft treten.Wie der Kommissar außerdem ausführte, ist die Zahl der Änderungsanträge zwar begrenzt, allerdings könne jeder Antrag mehrere Änderungen beinhalten. Diese müssten jedoch ausführlich begründet und neben den erwarteten Auswirkungen auf die entsprechenden Indikatoren auch die Finanzierung darlegen.
„Das richtige Instrument zur richtigen Zeit”
Nicht antragspflichtig
sind Wojciechowski zufolge die Korrekturen kleinerer Fehler, über die
die Kommission lediglich informiert werden müsse. Diese Angelegenheiten
würden auf technischer Ebene geklärt, so der Kommissar. Er zeigte
sich hinsichtlich der neuen GAP optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass
die Strategiepläne das richtige Instrument zur richtigen Zeit sind.”
Wichtig sei, dass die Umsetzung planmäßig durchgeführt werde.
In
Deutschland wird derweil nicht mit weiteren Verzögerungen bei der
Einführung der neuen GAP gerechnet. „Insgesamt sehen wir uns auf einem
guten Weg, die erforderlichen Arbeiten als Mitgliedstaat zu bewältigen”,
sagte die Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium,
Ophelia Nick. Allerdings sei der verbleibende Zeitplan „äußerst eng”. Laut
der Grünen-Politikerin wird deshalb aktuell „mit Hochdruck” an den
erforderlichen nationalen Umsetzungsstrukturen gearbeitet.
Die
Vorbereitung in den Bundesländern zur Einführung des neuen Systems und
die Information der Landwirte über die jeweiligen Neuerungen seien nur
mit größten Anstrengungen zeitlich zu schaffen. Schwierig bleibt laut
Nick insbesondere die Programmierung des notwendigen IT-Systems, zumal
hier noch Vorgaben seitens der Kommission ausstünden. Die
Staatssekretärin betonte, dass 2023 als „Ausnahmejahr” gesehen werden
müsse. Die Etablierung des neuen Umsetzungssystems müsse zunächst
anlaufen. Hinzu kämen die zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen und
die Auswirkungen der aktuellen Krisen.