Politik | 02. Mai 2024

Für höhere Grenze bei De-minimis

Von AgE
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski unterstützt die Mehrheit der EU-Staaten, die sich für umfangreichere De-minimis-Beihilfen starkmachen. Zu ihnen gehört auch Deutschland, das eine Erhöhung des maximal erlaubten Betrages von 25000 Euro auf 50000 Euro fordert.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sprach sich dafür aus, die EU-Beihilfen zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges fortzusetzen.
Wojciechowski  hat seine Sichtweise  auf der Abschlusspressekonferenz des EU-Agrarratstreffens am Montagabend  in Luxemburg klargestellt. Er unterstützt damit eine von 15Mitgliedstaaten getragene Initiative, darunter Deutschland, Frankreich, Österreich,  Italien.
Die Delegationen hatten auf dem Ministerrat gefordert, den betreffenden Beihilferahmen
in der Landwirtschaft auf 50000Euro anzuheben. Dieser Betrag soll dann jeweils einem Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren zufließen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei 25000 Euro.
Zuletzt wurden die auch als Bagatell-Beihilfen bezeichneten Maßnahmen im Jahr 2019 angepasst. Die De-minimis-Beihilfen darf ein Mitgliedstaat einem landwirtschaftlichen Betrieb ohne vorherige Genehmigung durch Brüssel gewähren.
Gleichzeitig sprach sich Wojciechowski für eine Fortsetzung des EU-Beihilferahmens zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges aus. Bisher hätten die Mitgliedstaaten hierüber bereits mehr als 10 Milliarden Euro an ihre Bauern ausgereicht, erklärte der Brüsseler Agrarchef. Er betonte allerdings auch, dass sowohl für die De-minimis-Regelung als auch für den Beihilferahmen EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager federführend zuständig sei.
Überdies konstatierte Wojciechowski, dass seiner Auffassung nach im Rahmen der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehr viel mehr Geld für die Krisenhilfe und Krisenvorsorge bereitgestellt werden müsse als bisher.
Brüssel denkt über Dritte Säule nach
Seit Längerem wird in Brüsseler Kreisen darüber nachgedacht, hierfür neben der Ersten und Zweiten Säule eine Dritte Säule zu errichten. Über diese sollen dann ausschließlich und sehr viel umfangreicher als bisher Gelder zur Abfederung von Krisenfällen verfügbar sein.
In der aktuellen GAP sind pro Jahr 450 Millionen Euro für die 2023 in Kraft getretene neue Agrarreserve verfügbar. Allerdings waren die Mittel im vergangenen Jahr bereits im Spätsommer aufgebraucht. Die Hilfen zur Eindämmung der Flutkatastrophenschäden in Griechenland und Slowenien im letzten Spätsommer und Herbst mussten bereits aus dem Budget der Agrarreserve für 2024 gedeckt werden.