Land und Leute | 19. April 2018

Frust-Post aus dem Biosphärengebiet

Von René Bossert
Landwirte aus dem Biosphärengebiet Südschwarzwald haben mit einem Brief und einer Unterschriftenliste an Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller erneut auf das Problem der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Bruttofläche hingewiesen.
Von ihnen  extensiv bewirtschaftete Flächen seien durch die aktuell vorherrschende Landwirtschaftspolitik in ihrer Existenz akut bedroht, erklären die Landwirte in dem der BBZ vorliegenden Schreiben vom 15. April. Dem Brief liegt eine Unterschriftenliste mit 111 Unterschriften von Bewirtschaftern bzw. Flächeneigentümern sowie vier Ortsvorstehern und einem Bürgermeister bei.
 Erläutert wird das Problem, dass im extensiven Allmendgebiet des Südschwarzwaldes Flächen aus der Bruttofläche Landwirtschaft herausgemessen wurden, weil der Anteil von Gras- und Grünfutterpflanzen als  zu gering erachtet wurde. (Siehe zu diesem Themenkomplex auch den Artikel auf Seite 8 der BBZ- Ausgabe in der vergangenen Woche: „Wenn der Pflegevertrag nicht mehr stimmt”)  Dies werde so in den EU-Richtlinien aber nicht gefordert, behaupten die Landwirte.
Die Landwirte im Allmend-Gebiet des Südschwarzwalds sind unzufrieden damit, dass Flächen aus der Bruttofläche Landwirtschaft herausgemessen wurden.

Unverständlich ist für sie   die unterschiedliche Sicht der  Behörden, wörtlich heißt es: „Was für die eine Behörde (Naturschutz) die wertvollste und unbedingt zu erhaltende Fläche ist, ist für die andere Behörde (Landwirtschaft) nur Nicht-Bruttofläche und wird aus der Gesamtfläche herausgemessen.”
Zwischen diesen gegensätzlichen Verwaltungsansichten sitze mit dem Bewirtschafter der Leidtragende.  Weiter heißt es: „Wir fordern Sie mit diesem Schreiben auf, dass diese Unklarheiten zwischen den einzelnen Verwaltungsbehörden sofort und möglichst noch vor der diesjährigen Antragsperiode zugunsten der biologischen Vielfalt gelöst werden. Es kann nicht sein, dass der Landwirt hin- und hergeschoben wird und am Ende bestraft wird, indem  Fördermittel gekürzt werden und er am Ende noch mit Sanktionen belegt wird.”
Vertrag ist Vertrag
Weiter fordern die Unterzeichner, dass  Flächen, die für den Naturschutz relevant sind,  auch von der Landwirtschaftsverwaltung so akzeptiert werden und deren Bewirtschaftung gefördert wird. Der Landwirt dürfe durch die naturschutzgerechte Bewirtschaftung keinen Nachteil gegenüber demjenigen haben, der Bruttoflächen ohne Naturschutzeinschränkungen bewirtschaftet.
Außerdem hätten laufende Fünf-Jahres-Verträge Bestandsschutz und dürften nicht von der  Verwaltungsseite abgeändert werden. Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung müssten intern ihre Richtlinien und Bestimmungen klären. Änderungen dürften erst mit der neuen Förderperiode ab 2020 in Kraft treten.
Zu bedenken geben die Landwirte, dass im  Gebiet fast ausschließlich Nebenerwerbslandwirte wirtschaften. Diese führten ihre Betriebe aus Tradition und mit dem idealistischen Gedanken, die Landschaft so zu erhalten, wie sie ist. Die Flächen seien größtenteils Gemeindeflächen,  schlussendlich wäre  die öffentliche Hand für die Offenhaltung  verantwortlich. 
Der Brief schließt mit einem Angebot, das Problem bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin zu besprechen.