Politik | 20. April 2017

Freie Fahrt für noch mehr Flächenfraß?

Von AgE
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat mit scharfer Kritik auf die neu geschaffene Möglichkeit der vereinfachten Ausweisung von Bauland reagiert.
Der DBV sieht mit der Novelle des Baugesetzbuches einem zusätzlichen Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet.
 „Anspruch und Wirklichkeit könnten nicht weiter auseinanderklaffen als bei der jüngsten Novelle des Baugesetzbuchs”, erklärte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt vergangene Woche. Während man öffentlich stets das umweltpolitische Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlungen und Verkehr hochhalte, werde mit der nunmehr beschlossenen Änderung des Baugesetzuchs (BauGB) einem zusätzlichen Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet.
Hartelt hinterfragt insbesondere die Rolle des bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs federführenden Bundesumweltministeriums, das sowohl für Umwelt als auch für Bauen zuständig ist. Mit dem neuen § 13 b BauGB dürfen Kommunen bis 2019 an bereits vorhandenen Baugebieten zusätzlich bis zu 10000 Quadratmeter im beschleunigten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung der Umweltverträglichkeit als Baugebiete für Wohnzwecke ausweisen. Die Neuregelung wurde im März vom Bundestag beschlossen. 
Hartelt wertet die Gesetzesänderung als Zeichen für mangelnde Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Umweltpolitik. Anstatt die Innenentwicklung von Kommunen konsequent voranzutreiben, werde nunmehr dem „Bauen auf der Grünen Wiese” noch ein „Freifahrtschein” ausgestellt.
Rückschritt
Das Baugesetzbuch dürfe in der vorliegenden Fassung nicht umgesetzt werden, „wenn nicht die Politik zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ad absurdum geführt werden soll”, fordert Hartelt, der auch Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) ist.
Hartelt erinnerte an die jahrelangen Forderungen aus der Landwirtschaft, den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr deutlich zu reduzieren.  Auch beim Naturschutzausgleich müsse der flächensparende Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen endlich  umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bedeute die beschlossene Änderung des Baugesetzbuchs „einen Rückschritt um viele Jahre”.