Betrieb und Wirtschaft | 04. Februar 2022

Förderung für Biogasanlagen

Von der BBZ-Redaktion
Die Treibhausgasemissionen in der Agrarbranche sollen sinken. Daher hat das Landwirtschaftsministerium in Berlin (BMEL) jetzt eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht.
Wer mit seiner Investition den Anteil des Wirtschaftsdüngers in der Biogasanlage erheblich steigert, kann zehn Prozent Förderung zusätzlich erhalten.
Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und soll der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen. Laut BMEL werden im Einzelnen gefördert:
  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen,
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz,
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen,
  • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschaftsdüngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen,
  • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung,
  • Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge,
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen.
Der Fördersatz
Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zufolge ist die Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten. Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere zehn Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 % der Investitionssumme.
Jetzt online Antrag einreichen
Die FNR informiert darüber, dass Anträge ab sofort aber ausschließlich elektronisch über das Antragssystem „easy-Online” gestellt werden können. Unter wirtschaftsduenger.fnr.de gibt es die entsprechenden Formulare und Erklärungen zum Antragsverfahren. Dort ist auch ein Link zum Antragssystem hinterlegt. Für bauliche Maßnahmen gilt als Antragsfrist der 31. Dezember 2023 und für alle anderen Maßnahmen der 30. Juni 2024.
Nach Aussage des BMEL werden in Deutschland aktuell rund 30 % des Wirtschaftsdüngers in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt. Dadurch  spare man bereits Treibhausgasemissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent ein. Die Fördermaßnahme soll dazu beitragen, diesen Anteil deutlich zu erhöhen.