Betrieb und Wirtschaft | 16. März 2020

Was gefördert wurde und wird

Von der Redaktion
Die Nachfrage bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Baden-Württemberg stieg im abgelaufenen Jahr nochmals an. Für 2020 gibt es einige kleinere Änderungen.
285 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen (Mio.) Euro wurden 2019 mit Zuwendungen in Höhe von 42,4 Mio. Euro bewilligt, teilt das Stuttgarter Ministerium Ländlicher Raum mit. Der Schwerpunkt lag bei der  Agrarinvestitionsförderung (AFP) mit 216 Vorhaben, einem Gesamtinvestitionsvolumen von 136 Mio. Euro und Zuwendungen in Höhe von rund 36,3 Mio. Euro. Bei dem weit überwiegenden Anteil der Investitionen handelte es sich um besonders tiergerechte und innovative Stallbaubauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors. Mit 36 Vorhaben und einer Fördersumme von 7,3 Mio. Euro deutlich angestiegen seien die Investitionen in besonders tiergerechte Legehennen- und Mastgeflügelställe, darunter auch viele Mobilställe.
Deutlicher Zuwachs bei Diversifizierung
Urlaub auf dem Bauernhof ist einer der Bereiche, auf dem der Schwerpunkt bei der Diversifizierungsförderung liegt.
Die Förderung der Diversifizierung legte mit 69 Vorhaben und rund 6,1 Mio. Euro Fördersumme gegenüber 2019 kräftig zu. Alle 69 Vorhaben, die die Förderbedingungen erfüllten, wurden bei Gesamtinvestitionen in Höhe von 34 Mio. Euro mit Zuwendungen in Höhe von 6,1 Mio. Euro bewilligt und damit nahezu ein Drittel mehr als im Vorjahr.
Trotz einer Aufstockung der Fördermittel gegenüber dem Vorjahr konnten 2019 aufgrund der hohen Nachfrage für das AFP nicht alle vorliegenden Anträge ausgewählt werden.  So gingen die Bewilligungen im AFP zur Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft gegenüber dem Vorjahr auf 64 Anträge mit rund 1,3 Mio. Euro Fördermitteln zurück, vor allem im Bereich der Gülleaufbringung. Unterstützt wurde die Anschaffung von 44 Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, 16 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und vier elektronisch gesteuerten Hackgeräten.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zum Schutz der Insekten  und drängender Investitionen im Bereich der Gülleaufbringung für flüssige Wirtschaftsdünger sowie der Güllelagerung werde das MLR 2020 dafür sorgen, dass diese Investitionen über das AFP mit zusätzlichen Landes- und Bundesmitteln unterstützt werden.
Anpassungen 2020
Für 2020 werden im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Betriebe, die zur Minderung von Emissionen bei der Lagerung flüssiger Wirtschaftsdünger Güllebehälter mit fester Abdeckung und einer um zwei Monate verlängerten Lagerdauer gegenüber der betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Vorgabe erstellen, erhalten künftig für die Güllebehälter einen Fördersatz von 40 % Prozent; bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind es 20 %.
Damit Investitionen, die Betriebe zum Schutz vor Extremwetterereignissen und Ernteausfällen tätigen, in den Auswahlverfahren stärker gewichtet werden können, sei für Investitionen zum Beispiel in Hagel- und Kulturschutz oder Bewässerung ein neues Auswahlkriterium eingeführt worden.
Die Fördersätze beim AFP liegen bei allen Investitionsvorhaben mit Basisförderung bei 20 %. Investitionen, die den baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß den Premiumanforderungen entsprechen, können mit 30 % im Bereich Rindvieh sowie 40 % für Projekte in den Bereichen Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen gefördert werden.
 
Junglandwirte
Junglandwirte können zusätzlich einen Zuschuss von 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 20.000 Euro, erhalten. Insgesamt gilt eine prozentuale Förderobergrenze von 40 %. Seit 2019 gibt es die Modernisierungsförderung mit einer Erhöhung des Basisfördersatzes um 10 % bei bestimmten Investitionen in tierwohlfördernde Modernisierungsmaßnahmen.
Die Förderobergrenze je Unternehmen bleibt 2020 unverändert bei 1,5 Mio. Euro, für  Gewächshäuser und Betriebszusammenschlüsse bei 2 Mio. Euro.
Schwerpunkte bei der Förderung der Diversifizierung liegen in den drei Bereichen Pensionspferdehaltung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Tourismus. Der Fördersatz beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Obergrenze an Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis-Regelung bei 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
Die Antragstellung ist ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen, die vor einer Bewilligung durchzuführen sind. 2020 werden ab Anfang April über das Jahr verteilt voraussichtlich insgesamt drei Auswahlläufe stattfinden. Informationen zur Förderung geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien. Eine Übersicht über alle Förderprogramme in der Landwirtschaft findet man hier.