Was gefördert wurde und wird
Trotz einer Aufstockung der Fördermittel gegenüber dem Vorjahr konnten 2019 aufgrund der hohen Nachfrage für das AFP nicht alle vorliegenden Anträge ausgewählt werden. So gingen die Bewilligungen im AFP zur Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft gegenüber dem Vorjahr auf 64 Anträge mit rund 1,3 Mio. Euro Fördermitteln zurück, vor allem im Bereich der Gülleaufbringung. Unterstützt wurde die Anschaffung von 44 Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, 16 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und vier elektronisch gesteuerten Hackgeräten.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zum Schutz der Insekten und drängender Investitionen im Bereich der Gülleaufbringung für flüssige Wirtschaftsdünger sowie der Güllelagerung werde das MLR 2020 dafür sorgen, dass diese Investitionen über das AFP mit zusätzlichen Landes- und Bundesmitteln unterstützt werden.
Damit Investitionen, die Betriebe zum Schutz vor Extremwetterereignissen und Ernteausfällen tätigen, in den Auswahlverfahren stärker gewichtet werden können, sei für Investitionen zum Beispiel in Hagel- und Kulturschutz oder Bewässerung ein neues Auswahlkriterium eingeführt worden.
Die Fördersätze beim AFP liegen bei allen Investitionsvorhaben mit Basisförderung bei 20 %. Investitionen, die den baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß den Premiumanforderungen entsprechen, können mit 30 % im Bereich Rindvieh sowie 40 % für Projekte in den Bereichen Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen gefördert werden.
Die Förderobergrenze je Unternehmen bleibt 2020 unverändert bei 1,5 Mio. Euro, für Gewächshäuser und Betriebszusammenschlüsse bei 2 Mio. Euro.
Schwerpunkte bei der Förderung der Diversifizierung liegen in den drei Bereichen Pensionspferdehaltung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Tourismus. Der Fördersatz beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Obergrenze an Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis-Regelung bei 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
Die Antragstellung ist ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen, die vor einer Bewilligung durchzuführen sind. 2020 werden ab Anfang April über das Jahr verteilt voraussichtlich insgesamt drei Auswahlläufe stattfinden. Informationen zur Förderung geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien. Eine Übersicht über alle Förderprogramme in der Landwirtschaft findet man hier.