Tierhaltung | 25. Mai 2018

„Förderkulisse Wolfprävention” ausgewiesen

Von Redaktion
Das Stuttgarter Umweltministerium hat am 25. Mai eine „Förderkulisse Wolfprävention” im Nordschwarzwald ausgewiesen. Innerhalb dieser übernimmt das Land 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen.
Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.
Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1950 Euro.
„Mit dem bedauerlichen Vorfall Ende April, bei dem nach der Attacke eines Wolfes insgesamt 44 Schafe getötet wurden, ist nun nachgewiesen, dass sich der Wolf seit einem halben Jahr im Nordschwarzwald aufhält. Wir unterstützen daher die Nutztierhalter finanziell dabei, weitere Übergriffe des Wolfes möglichst zu verhindern”, sagte Umweltminister Franz Untersteller.
Im bundesweiten Vergleich sei die finanzielle Erstattung überdurchschnittlich hoch, betonte der Minister. „Unser Ziel ist es, wie in anderen Bundesländern mit sesshaften Wölfen auch, ein Nebeneinander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen.”
Ein Wolfsterritorium weist eine durchschnittliche Größe von rund 200 km2 auf. Da aber die genaue Lage des Wolfsterritoriums im Nordschwarzwald derzeit noch nicht bekannt ist, hat das Ministerium als Förderkulisse vorsorglich ein rund 3700 km2  großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-km-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden. Eine Übersicht der in der Förderkulisse Wolfprävention liegenden Städte und Gemeinden ist zu finden im Erlass: Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf .
Wichtig sei, so  Minister Untersteller,  dass die Weidetiere möglichst bald umfassend und ausreichend geschützt würden, damit der Wolf nicht lerne, dass unzureichend geschützte Nutztiere eine leichte Beute seien. Um diesen Schutz zu ermöglichen, habe man  das Förderprogramm aufgelegt.Unabhängig davon hat das Ministerium den Nutztierhaltern eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Danach ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.
Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind bis auf Weiteres nicht förderfähig, da Übergriffe auf Rinder und Pferde selten sind und der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Sollte ein Wolf doch Rinder und Pferde attackieren, werden etwaige Schäden auch innerhalb der Förderkulisse wie bisher unabhängig von der Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen erstattet.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung von technischen Mitteln in der Schaf- und Ziegenhaltung sowie in der Gehegehaltung von Schalenwild, die dem heutigen Erkenntnisstand für Maßnahmen zur Wolfsprävention entsprechen. In der Förderkulisse wird konkret die Anschaffung folgender Materialien gefördert:
  • Elektrozaungerät, mindestens 4000 Volt bei 500 Ohm, Impulsenergie mindestens 1 Joule, Zubehör (Grundausstattung) mit/ohne Solar,
  • Elektronetzzaun (mindestens 90 cm Höhe, mindestens fünf Litzen, maximal 20 cm Bodenabstand der unteren stromführenden Litze),
  • Flatterband/Breitbandlitze bzw. Drahtlitze und Zaunpfosten sowie Zubehör,
  • Knotengitter-Zaunmaterial zur untergrabungssicheren Ergänzung bestehender Festzäune,
  • Elektrolitze und Zubehör zur untergrabungssicheren Ergänzung bestehender Festzäune,
  • dauerhaft installierte Erdungsstäbe.
Darüber hinaus wird die Ausbildung und der Unterhalt von Herdenschutzhunden mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 1950 Euro je Jahr und Hund gefördert. In dieser Pauschale sind enthalten:
  • Kosten für die Ausbildung der Hunde einschließlich Eignungsprüfung,
  • Tierarztkosten und Kosten für Medikamente,
  • Futterkosten,
  • Unterbringung,
  • Versicherung,
  • Kosten für die Qualifikation von Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten.