Tierhaltung | 06. August 2020

Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald ausgewiesen

Von der BBZ-Redaktion
Nachdem sich im Schwarzwald nun der zweite Wolf angesiedelt hat, hat das Umweltministerium den gesamten Schwarzwald zum Fördergebiet Wolfsprävention erklärt. Schaf-, Ziegen und Gehegewildhalter werden bei der Anschaffung und Erstellung von Herdenschutzmaßnahmen unterstützt.
Fördergebiet Wolfsprävention: Nur wer seine Tiere ausreichend vor dem Wolf schützt, wird entschädigt, falls eines der Tiere gerissen wird.
Der Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1129m hat sich im Südschwarzwald dauerhaft angesiedelt. Deshalb hat das Umweltministerium am vergangenen Freitag offiziell das neue „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald” ausgewiesen. Dabei  wurden zunächst das bestehende Fördergebiet im Nordschwarzwald sowie die Gemarkungsflächen aller Städte und Gemeinden im Südschwarzwald berücksichtigt, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) ausgewerteten Wolfsnachweise liegen.
Darüber hinaus umfasst das neue Fördergebiet alle Städte und Gemeinden, die sich im Naturraum Schwarzwald befinden. Abweichend von diesem Grundsatz wird das Gebiet durch die klar erkennbaren Landmarken der B3 im Westen, der A81 im Osten und der A8 im Norden begrenzt. Daraus ergibt sich ein etwa 8800 Quadratkilometer großes Gebiet (siehe Karte mit Liste der betroffenen Städte und Gemeinden).
Nachdem sich im Frühjahr 2018 der Wolfsrüde GW852m im Nordschwarzwald angesiedelt hatte, wurde dort ein Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen, das nun durch das neue Fördergebiet ersetzt und teilweise modifiziert wird. Die dort bereits geförderten Herdenschutzmaßnahmen, die jetzt außerhalb des neuen Fördergebiets liegen, genießen Bestandsschutz.
Wie schon bei der Ausweisung des Fördergebiets im Nordschwarzwald gilt auch in den neu hinzugekommenen Bereichen zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild haben also bis Ende Juli 2021 Zeit, ihre Weiden vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Das gilt auch für Nutztierhalter, die eine Förderung zum Schutz von Kälbern oder Fohlen auf Teilflächen ihres Betriebs in Anspruch genommen haben. Bis diese Frist abgelaufen ist, werden im neuen Bereich des Gebiets von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Nutztieren auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war. In den Gebieten des bisherigen Fördergebiets Nordschwarzwald ist diese Frist bereits abgelaufen.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung von technischen Mitteln zur „wolfsabweisenden” Sicherung von Weiden und Offenställen in der Schaf-, Ziegen-, und Gehegewildhaltung sowie von Schutzmaßnahmen für Kälber und Fohlen. Dazu gehören die Materialkosten für Zäune mit Zubehör, die seit Juli 2020 zu 100 Prozent gefördert werden. Aber auch Erstellungskosten fester Elektrozäune können anteilig erstattet werden. Eine Nachrüstung (Material- und Erstellungskosten) bestehender Festzäune wird ebenfalls gefördert. Konkret werden folgende Materialien bezuschusst:
  • Weidezaungerät: mindestens 4000 Volt bei 500 Ohm; Impulsenergie mindestens 1 Joule; mit oder ohne Solar; Zubehör (Grundausstattung)
  • Erdung: dauerhaft installierte Erdungssysteme; verzinktes, mobiles oder stationäres Erdungsmaterial samt Zubehör; erdungsverbesserndes Füllmaterial; zusätzliche Bodenlitze (Erdung)
  • Übersprungsicherung: Flatterband, Breitbandlitze oder Drahtlitze; mobile oder feste Zaunpfosten sowie Zubehör.
Förderbar sind auch nicht aufgeführte Herdenschutzmaßnahmen, die im Einzelfall und nach Rücksprache zwischen FVA und der zuständigen unteren Naturschutzbehörde effizienter erscheinen. So können zum Beispiel als Untergrabschutz neben einer auf einer Höhe von maximal 20 cm angebrachten stromführenden Litze, einer Zaunschürze oder einer Zaunverlängerung auch große Steinplatten eingesetzt werden.
Für den Schutz von Schafen und Ziegen werden zusätzlich folgende Materialien gefördert:
  • Elektrifizierte Weidenetze: mindestens 90 cm und höchstens 140 cm hoch – empfohlen werden 105 bis 120 cm; höchstens 20 cm Bodenabstand der unteren stromführenden Litze; mit oder ohne Erdleiter sowie wahlweise als Plus-Minus-Netz; Zubehör
  • Stromführender Litzenzaun: mobil oder festinstalliert mit mindestens vier – besser fünf – stromführenden Litzen  auf der Höhe von 20, 40, 60 und 90 cm – die fünfte Litze auf 120 cm; ausreichend lange Pfosten für die optionale fünfte Litze; Zubehör.
Hinzu kommt ein Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und Ziegenweiden innerhalb von Verträgen der Landschaftspflegerichtline mit 100 Euro/ha.
Darüber hinaus werden ab einer Herdengröße von 100 Schafen oder Ziegen Herdenschutzhunde mit einer Pauschale von jährlich 1920 Euro je Hund gefördert. Grundsätzlich sind mindestens zwei Herdenschutzhunde gleichzeitig in einer Herde zu halten. Ab 200 Schafen oder Ziegen kann für jeweils weitere 100 Tiere ein weiterer Herdenschutzhund gefördert werden bis zu einer Obergrenze von maximal sechs Hunden je Betrieb. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sind die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden zuständig.
Weitere Tipps zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf gibt es hier. Auch das Umweltministerium gibt unter auf seiner Internetseite Empfehlungen.
Was, wenn doch...
Falls doch der Verdacht besteht, dass ein Nutztier durch einen Wolf getötet oder verletzt wurde, sollte  schnellstmöglich die FVA kontaktiert werden – spätestens innerhalb von 24 Stunden. Diese ist täglich erreichbar per E-Mail  info@wildtiermonitoring.de oder unter 0761/4018-274 sowie 0173/6041117. Der Riss wird dann begutachtet, und sofern erforderlich werden auch Proben zur genetischen Untersuchung entnommen. Die Kosten dafür trägt das Land – unabhängig vom Ergebnis. Auf Wunsch übergibt die FVA auch eine Probe an den Tierhalter. Außerdem werden die ergriffenen Herdenschutzmaßnahmen überprüft, um festzustellen, ob der wolfsabweisende Grundschutz gegeben war. Denn nur dann ist innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention eine Ausgleichszahlung möglich.
Kostenlose Herdenschutzberatung
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) bietet eine kostenlose Herdenschutzberatung an: sowohl individuell für einzelne Betriebe als auch in Form von Informationsveranstaltungen. Außerdem werden derzeit Informationsbroschüren erstellt. Ansprechpartnerin bei der FVA ist Laura Huber-Eustachi: E-Mail: Laura.Huber-Eustachi@Forst.bwl.de, Telefon 0761/4018-471.