Politik | 12. August 2021

Flutschäden geschätzt

Von AgE
Die Flutschäden in Landwirtschaft und Weinbau im Westen Deutschlands belaufen sich laut ersten Schätzungen der Länder in Nordrhein-Westfalen auf 52 Millionen Euro und in Rheinland-Pfalz sogar auf 220 Millionen Euro. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am 4. August mitgeteilt.
Das Wasser ist wieder weg – die Schäden bleiben zurück, wie hier an der Prüm.
Besonders stark betroffen seien an der Ahr die Weinbaubetriebe mit 110 Millionen Euro und die Winzergenossenschaften mit rund 50 Millionen Euro. Diese haben laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums nicht nur Schäden an Gebäuden zu beklagen, sondern auch den Verlust zum Beispiel von Spezialmaschinen für die Arbeit in Steillagen sowie von erheblichen Mengen an Weinvorräten. In dieser Situation bemüht man sich in der Politik nun darum, die Katastrophenhilfe und den Wiederaufbau zu erleichtern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appellierte in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die in Flutgebieten helfenden Landwirte durch eine energiesteuerliche Entlastung beim Agrardiesel zu unterstützen. Außerdem müssten zum Umgang mit Spenden transparente, bundesweit geltende Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Steuererleichterungen für Spenden seien zwar bereits in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium durch Katastrophenerlasse der betroffenen Bundesländer in Kraft gesetzt, so Klöckner. Bei vielen Spendenwilligen bestehe in diesem Punkt aber Unsicherheit, da nicht alle Länder die Anwendung dieser Maßnahmen transparent und öffentlichkeitswirksam verfügt hätten.
Berufsständische Selbsthilfe läuft
Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschied in einer Sondersitzung, dass den von der Flut betroffenen Mitgliedern eine Stundung der Beitragsforderungen zinslos und bis auf weiteres möglich ist. Von der rheinland-pfälzischen Landesregierung kam eine Klarstellung zur Meldung des außergewöhnlichen Ereignisses auf den überschwemmten Flächen. Außerdem sicherte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt zu, Hürden beim Wiederaufbau zu beseitigen oder sich an anderer Stelle dafür einzusetzen. Unterdessen hilft sich der Berufsstand auch weiter selbst. Landwirte und Verbände innerhalb der Flutgebiete bis weit außerhalb davon sind hier engagiert, darunter auch der BLHV.  Langfristig sei vor allem Geld nötig, um die Schäden an Gebäuden, Ausrüstung und Technik vieler landwirtschaftlicher Betriebe zu beseitigen. Erinnert wurde hierbei an den Spendenaufruf des Deutschen Bauernverbandes (DBV) für die Schorlemer-Stiftung, die plötzlich in Not geratene Landwirte mit Spenden unterstützt.
Der Ahrwein-Verein freute sich vorige Woche über den bisherigen Erfolg seiner Initiative „Flutwein”. Wie er gegenüber dem SWR berichtete, konnten mit dem Verkauf „originalverschlammter” Weinflaschen bis dahin mehr als 2,5 Millionen Euro an Spenden eingenommen werden. Der Ahrwein-Verein rief außerdem zur Hilfe im Weinberg auf, etwa in der schon bald anstehenden Lese. Interessierte könnten sich unter www.helfer-shuttle.de/winzer melden.
Weiteres Liquiditätsprogramm
Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank weiten ihre Hilfen für die von der Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands betroffenen Landwirte nochmals aus. Das am 4. August vorgestellte neue Programm „Liquiditätssicherung Unwetter” sieht Kredite für besonders in Mitleidenschaft gezogene landwirtschaftliche Betriebe in der günstigsten Preisklasse A zu einem effektiven Zinssatz von 0,01 Prozent vor. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Landwirte und Winzer können damit zu dem genannten Zinssatz auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von Gebäuden finanzieren, die durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden. Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben weiter die Möglichkeit an, die Aussetzung der Tilgung für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.