Die Landesregierung stellt bis zu 1,52 Millionen Euro für die Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeugerinnen und Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse bereit.
Die Befreiung vom Beitrag an die Tierseuchenkasse für 2022 gibt es nur auf Antrag.
Betriebe mit Ferkelerzeugung sollen auf Antrag für das Jahr 2022 einmalig von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart (MLR) am Dienstag mitteilte, handelt es sich dabei konkret um eine Pauschale pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro. Der Erstattungsbetrag errechnet sich demnach aus den Jahresbeiträgen der TSK unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie der Remontierung von Jungsauen.
Dem Ministerium zufolge erfolgt die Förderung in Form von De-minimis-Beihilfen an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das MLR werde die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und sie über die Fördermöglichkeit informieren.
Zeichen der Wertschätzung
Mit der Entlastung der Ferkelerzeugerinnen und Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse will das Land ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den oftmals familiengetragenen Betrieben setzen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärte, dass er damit die baden-württembergischen Sauenhaltungsbetriebe zum Weitermachen motivieren wolle.
Reaktion auf schwierige Marktlage
Die Landesregierung reagiert damit auf die anhaltend schwierige Marktlage im Ferkel- und Schweinesektor. Grund dafür sind neben den negativen Folgen der Corona-Pandemie auch die Auswirkungen der seit Mitte September 2020 im Osten Deutschlands ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund dieser schwierigen finanziellen Situation haben sich dem Ministerium zufolge viele Schweinemastbetriebe bei der Einstallung von neuen Ferkeln zurückgehalten.