Jeden Betrieb individuell betrachten
Dirksen veranschaulichte, dass Bäuerinnen, die doch immer vollen Einsatz auf den landwirtschaftlichen Betrieben bringen, sehr oft nicht ausreichend abgesichert sind. Anhand einer Musterfamilie namens Adam & Eva spielte sie verschiedene Varianten wie Verlust der Arbeitskraft, Koma, Scheidung, Tod des Ehemanns durch. Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente, lohnt es sich eine Witwenrente zu beantragen, was bleibt der Frau an Altersvorsorge? Für was ist die Vorsorgevollmacht, für was die Patientenverfügung, was sollte ein Notfallordner beinhalten?
Sie ging auf das Thema Ehevertrag ein. Dieser sei ein ganz wichtiges Instrument, um die Bäuerin im Scheidungsfall abzusichern, jedoch würden hier oft Musterverträge zur Hand genommen, die oft die Frauen eher schlechter stellen als ohne Vertrag. Sie riet, sich vor Vertragsabschluss Gedanken zu machen, was gut für beide Eheleute und für den Hof ist – schließlich werde bei einem Schlepperkauf vor dem Unterschreiben auch alles sorgfältig recherchiert und geprüft. Dieses Vorgehen riet sie auch für alles, was die Altersvorsorge betrifft. Überhaupt Unterschriften: Es bestehe kein Zwang, dass die Frauen Darlehensverträge mitunterschreiben. Wer es tue, hafte auch und das könne zu Schwierigkeiten führen, weil oft kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Falls die Ehefrau Geld in den Betrieb stecken möchte, sei das rechtlich als Geschenk zu betrachten. Besser für die Absicherung bei Scheidung oder Tod sei es, darüber einen Darlehensvertrag zu machen, der eventuell auch steuerliche Vorteile bringt.
In Sachen finanzieller Absicherung bezeichnete Dirksen die Berufsunfähigkeitsversicherung als die wichtigste. Sie riet dazu, diese schon für Kinder ab 15 Jahren abzuschließen, weil es dann meist noch keine Probleme mit der Überprüfung der Gesundheit gebe. Dirksen gab den rund 40 Teilnehmerinnen Hausaufgaben auf. Dazu zählt, unbedingt den Versicherungsverlauf der Rentenversicherung/Alterskasse zu prüfen. Sie erklärte, dass bei der Mindesteinzahlzeit von 45 Jahren für die Rente verschiedene Beschäftigungen addiert würden. Demnach gehören dazu Zeiten aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wenn man vor der Einheirat auf den Hof anderes gearbeitet hat, genauso die Kindererziehungszeiten und/oder Pflegezeiten. Pro Jahr Einzahlung in die Alterskasse gebe es von dort derzeit etwa 16 Euro je Monat Rente, pro Jahr Kindererziehungszeit sogar 36 Euro von der DRV. Es würde sich aus dieser Sicht also lohnen, regelmäßig Kinder zu bekommen, regte Dirksen mit einem Augenzwinkern an. Beachten werden müsse, dass in die DRV mindestens fünf Jahre eingezahlt werden muss, sonst gibt es daraus keine Rente. Eventuell könne es daher lohnenswert sein, sich irgendwo anstellen zu lassen.
Anhand ihrer Musterfamilie ging Dirksen auf den Erbfall ein und riet vorzusorgen, vor allem auch bei minderjährigen Kindern. Für sie sollten die Eltern im Testament einen Vormund für den Fall bestimmen, dass sie beide vor der Volljährigkeit ihrer Nachkommen sterben. Übrigens: An einem Testament selbst sei noch niemand gestorben, so ihre trockene Aussage.
Die Altersvorsorge sei wie ein Puzzle aus vielen Bausteinen, die jede Person individuell einsetzen könne, so Dirksen. Zudem wurde klar, dass damit auch Betriebsnachfolgerin oder Betriebsnachfolger entlastet würden. Wie ein roter Faden zog sich Dirksens Wunsch durch die Veranstaltung, wie schön es doch für die Frauen sein könnte, wenn sie 100 Jahre alt würden und das Leben dank einer ausreichenden Vorsorge genießen könnten.