Bundeswaldprämie: FBGs müssen jede Waldfläche extra melden
In diesen Fällen haben die Forstbetriebsgemeinschaften (FBGs) ihren Mitgliedern schriftlich sowohl die Mitgliedschaft wie auch die Zertifizierung ihrer Wälder bestätigt.
Nach Hinweisen aus Kreisen der Mitglieder hat der BLHV sich bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erkundigt, ob diese Bescheinigung für die Mitglieder die genaue Fläche enthalten muss oder ob die allgemeine Bestätigung ausreicht. Nach Aussage der FNR ist es erforderlich, dass jede FBG ihren Mitgliedern genau bescheinigt, wie groß die Waldfläche ist, mit der sie bei der Forstbetriebsgemeinschaft geführt sind. Und nur diese Fläche ist dann auch zertifiziert und somit antragsberechtigt. Der BLHV hat diese erhebliche Bürokratie bei der Antragstellung gegenüber der Fachagentur kritisiert. Diese hat jedoch pauschal mitgeteilt, dass ein Spielraum für eine andere Verfahrensweise nicht bestünde. Es ist bedauerlich, dass diese Zusatzarbeit auf die Forstbetriebsgemeinschaften und die Waldeigentümer zukommt.
Zumal im Regelfall davon auszugehen ist, dass die Flächenangabe der FBG identisch mit der Flächenangabe im Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft sein wird. Der beginnende Bundestagswahlkampf könnte Gelegenheit bieten, die Kandidaten für den Bundestag mit dieser Form von Bürokratie zu konfrontieren.