Waldwirtschaft | 18. Februar 2021

Bundeswaldprämie: FBGs müssen jede Waldfläche extra melden

Von Michael Nödl, BLHV
Viele kleinere Waldbesitzer haben ihren Wald nicht selbst zertifizieren lassen, sondern profitieren von der Zertifizierung über eine Forstbetriebsgemeinschaft.
Die Aufräumarbeiten im Wald kosten eine Stange Geld.
Jeder Waldbesitzer, der die Bundeswaldprämie beantragen will, muss zwei Dinge nachweisen: über den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft den Umfang seiner Waldfläche und dass sein Wald auch zertifiziert ist nach FSC oder PEFC.
In diesen Fällen haben die Forstbetriebsgemeinschaften (FBGs)  ihren Mitgliedern schriftlich sowohl die Mitgliedschaft wie auch die Zertifizierung ihrer Wälder bestätigt.
Nach Hinweisen aus Kreisen der Mitglieder hat der BLHV sich bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erkundigt, ob diese Bescheinigung für die Mitglieder die genaue Fläche enthalten muss oder ob die allgemeine Bestätigung ausreicht. Nach Aussage der FNR ist es erforderlich, dass jede FBG ihren Mitgliedern genau bescheinigt, wie groß die Waldfläche ist, mit der sie bei der Forstbetriebsgemeinschaft geführt sind. Und nur diese Fläche ist dann auch zertifiziert und somit antragsberechtigt. Der BLHV hat diese erhebliche Bürokratie bei der Antragstellung gegenüber der Fachagentur kritisiert. Diese hat jedoch pauschal mitgeteilt, dass ein Spielraum für eine andere Verfahrensweise nicht bestünde. Es ist bedauerlich, dass diese Zusatzarbeit auf die Forstbetriebsgemeinschaften und die Waldeigentümer zukommt.
Zumal im Regelfall davon auszugehen ist, dass die Flächenangabe der FBG identisch mit der Flächenangabe im Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft sein wird. Der beginnende Bundestagswahlkampf könnte Gelegenheit bieten, die Kandidaten für den Bundestag mit dieser Form von Bürokratie zu konfrontieren.