Politik | 24. März 2022

Existenzen nicht gefährden

Von Padraig Elsner
Der BLHV sieht es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag als sicher an, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober kommen wird, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Südbaden. Der Berufsstand fordert Entlastungsmaßnahmen.
Insbesondere die Sonderkulturbetriebe sind betroffen, hier drohen laut BLHV sowohl Betriebsaufgaben als auch Stilllegungen von Flächen, die weniger produktiv sind.
Lohnaufwand frisst Liquidität auf
„Mit der bereits beschlossenen Erhöhung von 9,85 € um 8,6 Prozent auf 10,45 € zum 1. Juli 2022 bedeutet die Steigerung auf 12 € eine weitere Lohnerhöhung von 15 Prozent innerhalb nur eines Jahres, die  die Betriebe stemmen müssen.  Der Lohnaufwand frisst die Liquidität der Betriebe auf und verhindert dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit”, verdeutlicht der BLHV. Eines der größten Probleme seien, so erklärt der Verband, Billigimporte aus EU- und Drittstaaten mit einem deutlich niedrigeren Mindestlohn, wie zum Beispiel Spanien mit einem Mindestlohn von
5,76 € oder Polen mit 3,64 € Mindestlohn pro Stunde. Bei diesem Lohnkostengefälle seien höhere Erzeugerpreise für regionale Produkte kaum durchsetzbar, so der BLHV. Das gefährde nicht nur die Existenz heimischer Betriebe, es erhöhe auch den Importanteil an Obst, Gemüse und Wein, die unter fragwürdigen Umwelt- und Sozialstandards produziert würden.
„Heimische landwirtschaftliche Betriebe brauchen daher  dringend Unterstützung von der Politik”, fordert der BLHV und begrüßt, dass die Forderung nach einem Verzicht auf die elektronische Arbeitszeiterfassung bereits umgesetzt wurde.
Wichtige Maßnahmen zur Kompensation
Weitere Entlastungsmaßnahmen seien jedoch dringend notwendig, erklärt der BLHV und führt in seinem Positionspapier folgende elf für ihn wichtige Kompensationsmaßnahmen auf:
  1. Erhöhung der Entgeltgrenze bei der geringfügigen Beschäftigung auf 750 Euro.
  2. Rechtssicherheit bei der kurzfristigen Beschäftigung durch Einführung einer Entgeltgrenze als Maßstab für die Berufsmäßigkeit und gleichzeitige dauerhafte Erhöhung der Zeitgrenze für die kurzfristige Beschäftigung, falls nicht: Abschaffung der Berufsmäßigkeitsprüfung.
  3. Entlastung durch steuerliche Erleichterungen, insbesondere: schnellstmögliche Erhöhung des Steuersatzes von 9,5Prozent für pauschalierende Betriebe, weil diese Zahl auf veralteten Daten basiert.
  4. Bürokratie-Entlastung durch Verzicht auf zusätzliche Dokumentationspflichten. Insbesondere beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Akzeptanz bereits vorhandener Dokumentationen.
  5. Keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Erntehelfer. Der Nachweis über Bestehen einer privaten Krankenversicherung muss genügen.
  6. Deutliche Entlastung bei den Sozialabgaben in der „Gleitzone”.
  7. Erleichterungen bei den Hinzuverdienstregelungen bei Erwerbsminderungs- und vorzeitigen Altersrenten.
  8. Anhebung der Lohngrenzen für die Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte (§ 40a EstG).
  9. Verdoppelung des Zuschusses des Bundes zur Berufsgenossenschaft der Landwirte.
  10. Einführung einer Besteuerung auf oder Importstopp von landwirtschaftlichen Produkten, die nicht unter deutschen Sozial- und Umweltstandards erzeugt wurden.
Der  BLHV fordert die  Politik auf, schnellstmöglich für eine Kompensation dieser unzumutbaren neuen Belastung zu sorgen.