Existenzen nicht gefährden
5,76 € oder Polen mit 3,64 € Mindestlohn pro Stunde. Bei diesem Lohnkostengefälle seien höhere Erzeugerpreise für regionale Produkte kaum durchsetzbar, so der BLHV. Das gefährde nicht nur die Existenz heimischer Betriebe, es erhöhe auch den Importanteil an Obst, Gemüse und Wein, die unter fragwürdigen Umwelt- und Sozialstandards produziert würden.
- Erhöhung der Entgeltgrenze bei der geringfügigen Beschäftigung auf 750 Euro.
- Rechtssicherheit bei der kurzfristigen Beschäftigung durch Einführung einer Entgeltgrenze als Maßstab für die Berufsmäßigkeit und gleichzeitige dauerhafte Erhöhung der Zeitgrenze für die kurzfristige Beschäftigung, falls nicht: Abschaffung der Berufsmäßigkeitsprüfung.
- Entlastung durch steuerliche Erleichterungen, insbesondere: schnellstmögliche Erhöhung des Steuersatzes von 9,5Prozent für pauschalierende Betriebe, weil diese Zahl auf veralteten Daten basiert.
- Bürokratie-Entlastung durch Verzicht auf zusätzliche Dokumentationspflichten. Insbesondere beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Akzeptanz bereits vorhandener Dokumentationen.
- Keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Erntehelfer. Der Nachweis über Bestehen einer privaten Krankenversicherung muss genügen.
- Deutliche Entlastung bei den Sozialabgaben in der „Gleitzone”.
- Erleichterungen bei den Hinzuverdienstregelungen bei Erwerbsminderungs- und vorzeitigen Altersrenten.
- Anhebung der Lohngrenzen für die Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte (§ 40a EstG).
- Verdoppelung des Zuschusses des Bundes zur Berufsgenossenschaft der Landwirte.
- Einführung einer Besteuerung auf oder Importstopp von landwirtschaftlichen Produkten, die nicht unter deutschen Sozial- und Umweltstandards erzeugt wurden.