Politik | 03. Mai 2018

Europaweites Verbot für Neonikotinoide

Von AgE
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich für ein absolutes Anwendungsverbot der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam außerhalb von Gewächshäusern ausgesprochen.
Deutschland gehörte mit 15 anderen EU-Mitgliedstaaten zu den Befürwortern des Verbots von Neonikotinoiden. Vier Staaten waren dagegen, der Rest enthielt sich.
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis zeigte sich nach der Entscheidung am Freitag voriger Woche  erleichtert darüber, dass die EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) seine Vorschläge zum Schutz von Bienen und anderen Insekten angenommen haben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte Ende Februar ihre Einschätzung veröffentlicht, wonach die Mehrzahl der Anwendungen der drei neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe insgesamt ein hohes Risiko für Honig- und Wildbienen sowie Hummeln darstelle.
Für den Kommissionsvorschlag stimmten 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und die Niederlande. Dagegen votierten Tschechien, Dänemark, Ungarn und Rumänien. Acht Staaten enthielten sich; zu diesen zählten Belgien und Polen. Ein Inkrafttreten der betreffenden Kommissionsverordnung wird für Ende des Jahres erwartet. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die Entscheidung. Dies sei „ein guter Tag für den Schutz der Bienen” in Deutschland und in Europa. „Bienen sind systemrelevant − auch für den Erhalt unserer Landwirtschaft”, so die CDU-Politikerin. Das habe man mit der Abstimmung in Brüssel nochmals deutlich gemacht.
DBV: Echte Herausforderung
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, wertete den nun anstehenden Verlust wichtiger Pflanzenschutzmittelwirkstoffe als echte Herausforderung für die Landwirte. Er fordere daher eine schnelle Zulassung möglicher Alternativen. „Um Qualität und Erträge abzusichern, brauchen wir Pflanzenschutzmittel. Ohne die geht es nicht, weder in der ökologischen noch in der konventionellen Landwirtschaft,” betonte er. Rukwied, der auch Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (COPA) ist, unterstrich, dass der Maßstab für eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln eine fundierte wissenschaftliche Bewertung sein müsse.
Derweil beklagte der Agrarsprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, dass der Einsatz der Neonikotinoide in Gewächshäusern weiterhin erlaubt werde. Seine Parteikollegin Maria Heubuch stellte fest, die erdrückende Beweislage und der Druck der Zivilgesellschaft hätten Wirkung gezeigt. „Weitere Pestizide müssen vom Markt, Alternativen gibt es”, so Heubuch.
Demgegenüber hält die Bayer AG die weitere Beschränkung der neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam für ungerechfertigt. Der Konzern gab zu bedenken, dass es bei einem vollständigen Verbot der Insektizide im Freiland gegen viele Schädlinge keinerlei Bekämpfungsmethoden mehr gebe.  Als enttäuschend bezeichnete auch die Syngenta International AG das Brüsseler Abstimmungsergebnis. Dem Schweizer Unternehmen zufolge gibt es keine eindeutigen wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die in Rede stehenden Neonikotinoide für die Bienen gefährlicher sind als Faktoren wie Krankheiten oder fehlende Nahrungsgrundlagen.