Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich für ein absolutes Anwendungsverbot der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam außerhalb von Gewächshäusern ausgesprochen.
Deutschland gehörte mit 15 anderen EU-Mitgliedstaaten zu den Befürwortern des Verbots von Neonikotinoiden. Vier Staaten waren dagegen, der Rest enthielt sich.
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis zeigte sich nach der Entscheidung am Freitag voriger Woche erleichtert darüber, dass die EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) seine Vorschläge zum Schutz von Bienen und anderen Insekten angenommen haben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte Ende Februar ihre Einschätzung veröffentlicht, wonach die Mehrzahl der Anwendungen der drei neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe insgesamt ein hohes Risiko für Honig- und Wildbienen sowie Hummeln darstelle.
Für den Kommissionsvorschlag stimmten 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und die Niederlande. Dagegen votierten Tschechien, Dänemark, Ungarn und Rumänien. Acht Staaten enthielten sich; zu diesen zählten Belgien und Polen. Ein Inkrafttreten der betreffenden Kommissionsverordnung wird für Ende des Jahres erwartet. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die Entscheidung. Dies sei „ein guter Tag für den Schutz der Bienen” in Deutschland und in Europa. „Bienen sind systemrelevant − auch für den Erhalt unserer Landwirtschaft”, so die CDU-Politikerin. Das habe man mit der Abstimmung in Brüssel nochmals deutlich gemacht.
DBV: Echte Herausforderung
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Joachim Rukwied, wertete den nun anstehenden Verlust wichtiger
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe als echte Herausforderung für die
Landwirte. Er fordere daher eine schnelle Zulassung möglicher
Alternativen. „Um Qualität und Erträge abzusichern, brauchen wir
Pflanzenschutzmittel. Ohne die geht es nicht, weder
in der ökologischen noch in
der konventionellen Landwirtschaft,” betonte er. Rukwied, der auch
Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (COPA) ist, unterstrich,
dass der Maßstab für eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln eine
fundierte wissenschaftliche Bewertung sein müsse.
Derweil beklagte der Agrarsprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin
Häusling, dass der Einsatz der Neonikotinoide in Gewächshäusern
weiterhin erlaubt werde. Seine Parteikollegin Maria Heubuch stellte
fest, die erdrückende Beweislage und der Druck der Zivilgesellschaft
hätten Wirkung gezeigt. „Weitere Pestizide müssen vom Markt,
Alternativen gibt es”, so Heubuch.
Demgegenüber hält die Bayer AG die weitere Beschränkung der
neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam für ungerechfertigt. Der Konzern gab zu
bedenken, dass es bei einem vollständigen Verbot der Insektizide im
Freiland gegen viele Schädlinge keinerlei Bekämpfungsmethoden mehr
gebe. Als enttäuschend bezeichnete auch die Syngenta International AG
das Brüsseler Abstimmungsergebnis. Dem Schweizer Unternehmen zufolge
gibt es keine eindeutigen wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die
in Rede stehenden Neonikotinoide für die Bienen gefährlicher sind als
Faktoren wie Krankheiten oder fehlende Nahrungsgrundlagen.