Die Umsetzung der EU-Ökoverordnung wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben. Das hat die EU-Kommission am 4. September vorgeschlagen. Die Verschiebung stieß durchweg auf positive Reaktionen.
Die EU-Kommission nimmt bei der Umsetzung der EU-Ökoverordnung den Fuß vom Gas und löst damit fast rundum Zustimmung aus.
„Auf Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments, aber auch von Drittländern und anderen Interessenträgern” habe sie vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Ökoverordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben, teilte die EU-Kommission anlässlich der Eröffnung der öffentlichen Konsultation zu ihrem künftigen Aktionsplan für die ökologische Landwirtschaft am 4. September in Brüssel mit.
Wichtig für Green Deal
Dieser Sektor werde eine wichtige Rolle spielen,
wenn es darum gehe, die ehrgeizigen Vorgaben des europäischen Green
Deals und die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie sowie der
Biodiversitätsstrategie umzusetzen, erklärte die EU-Behörde. Damit
künftig 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch
bewirtschaftet werden, will die Kommission alles daran setzen, dem
Sektor die geeigneten Instrumente sowie einen gut funktionierenden und
einvernehmlichen Rechtsrahmen an die Hand zu geben. Die neue
Ökoverordnung biete bereits eine solide Grundlage, aber die noch zu
erlassenden sekundären Rechtsvorschriften „müssen ebenso tragfähig
sein”. Der künftige Aktionsplan für die Ökolandwirtschaft soll laut
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski Anfang 2021 angenommen werden und
„das angestrebte Wachstum des Sektors entscheidend unterstützen”.
Auf die Verschiebung der neuen Ökoverordnung gab es allseits positive
Reaktionen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte, es
sei wichtig, dass es hier um gründliche Vorbereitung vor übereilter
Umsetzung gehe, so Klöckner. Der Vorsitzende des
Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins, wertete die
Verschiebung als einzig gangbare Option, die den Mitgliedstaaten und
Unternehmern genügend Zeit für einen erfolgreichen Übergang zum neuen
und besseren System der ökologischen Produktion gebe. Viele
Detailregelungen wie die ökologische Züchtung und die Liste der zu
genehmigenden Reinigungsmittel bedürften noch der Klärung auf
europäischer Ebene. Zudem komme der ohnehin schon eng getaktete
Austausch der relevanten EU-Institutionen aufgrund der Corona-Umstände
nur sehr langsam voran, erklärte Lins.
Appell an Europaparlament
Für den Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament,
Martin Häusling, der zudem Berichterstatter für die Verordnung war, ist
die Entscheidung „inhaltlich richtig und nachvollziehbar”. Die neue
Verordnung sei ungemein komplex und die notwendigen Detailregelungen zur
Ausgestaltung der Öko-Basisverordnung seien recht umfangreich. Der
Direktor der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer
Landbaubewegungen (IFOAM), Eduardo Cuoco, sprach von einer „weisen
Entscheidung”. Das Europaparlament müsse den Vorschlag unverzüglich in
einem vereinfachten Verfahren annehmen. Ähnlich äußerte sich der Bund
Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Deutschland. Jetzt sei es
wichtig, dass das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der
Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmten. Der
Anbauverband Bioland zeigte sich erleichtert. Die Verordnung sei zu
wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte.
Gerade in den Bereichen der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch
Orientierungsbedarf, betonte Verbandspräsident Jan Plagge.
Nur noch eine Formalie
Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch das
EU-Parlament und die Mitgliedstaaten formal zustimmen. Sowohl der
Landwirtschaftsausschuss im Parlament als auch die Mitgliedstaaten
hatten bereits im Mai ihre Zustimmung zu einer Verschiebung des
Inkrafttretens bekundet, sollte die Kommission eine solche vorschlagen.