Politik | 10. September 2020

EU-Ökoverordnung erst 2022

Von AgE
Die Umsetzung der EU-Ökoverordnung wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben. Das hat die EU-Kommission am 4. September vorgeschlagen. Die Verschiebung stieß durchweg auf positive Reaktionen.
Die EU-Kommission nimmt bei der Umsetzung der EU-Ökoverordnung den Fuß vom Gas und löst damit fast rundum Zustimmung aus.
„Auf Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments, aber auch von Drittländern und anderen Interessenträgern” habe sie vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Ökoverordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben, teilte die EU-Kommission anlässlich der Eröffnung der öffentlichen Konsultation zu ihrem künftigen Aktionsplan für die ökologische Landwirtschaft am 4. September in Brüssel mit.
Wichtig für Green Deal
Dieser Sektor werde eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum gehe, die ehrgeizigen Vorgaben des europäischen Green Deals und die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie umzusetzen, erklärte die EU-Behörde. Damit künftig 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden, will die Kommission alles daran setzen, dem Sektor die geeigneten Instrumente sowie einen gut funktionierenden und einvernehmlichen Rechtsrahmen an die Hand zu geben. Die neue Ökoverordnung biete bereits eine solide Grundlage, aber die noch zu erlassenden sekundären Rechtsvorschriften „müssen ebenso tragfähig sein”.  Der künftige Aktionsplan für die Ökolandwirtschaft soll laut EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski Anfang 2021 angenommen werden und „das angestrebte Wachstum des Sektors entscheidend unterstützen”.
Auf die Verschiebung der neuen Ökoverordnung gab es allseits positive Reaktionen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte, es sei wichtig, dass es hier um gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung gehe, so Klöckner. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins, wertete die Verschiebung als einzig gangbare Option, die den Mitgliedstaaten und Unternehmern genügend Zeit für einen erfolgreichen Übergang zum neuen und besseren System der ökologischen Produktion gebe.  Viele Detailregelungen wie die ökologische Züchtung und die Liste der zu genehmigenden Reinigungsmittel bedürften noch der Klärung auf europäischer Ebene. Zudem komme der ohnehin schon eng getaktete Austausch der relevanten EU-Institutionen aufgrund der Corona-Umstände nur sehr langsam voran, erklärte Lins.
Appell an Europaparlament
Für den Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, der zudem Berichterstatter für die Verordnung war, ist die Entscheidung „inhaltlich richtig und nachvollziehbar”. Die neue Verordnung sei ungemein komplex und die notwendigen Detailregelungen zur Ausgestaltung der Öko-Basisverordnung seien recht umfangreich.  Der Direktor der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM), Eduardo Cuoco, sprach von einer „weisen Entscheidung”.  Das Europaparlament müsse den Vorschlag unverzüglich in einem vereinfachten Verfahren annehmen. Ähnlich äußerte sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in Deutschland. Jetzt sei es wichtig, dass das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmten. Der Anbauverband Bioland zeigte sich erleichtert. Die Verordnung sei zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte. Gerade in den Bereichen der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch Orientierungsbedarf, betonte Verbandspräsident Jan Plagge.
Nur noch eine Formalie
Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten formal zustimmen. Sowohl der Landwirtschaftsausschuss im Parlament als auch die Mitgliedstaaten hatten bereits im Mai ihre Zustimmung zu einer Verschiebung des Inkrafttretens bekundet, sollte die Kommission eine solche vorschlagen.