Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 16. Mai an die EU-Kommission geschickt hat.
Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen.
Die Kommission will im kommenden Herbst Vorschläge zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren.
Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist”, heißt es in dem Papier. Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen.
Wichtig sei zudem eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen. Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, damit die Kühe natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachgehen und ihren Körper pflegen können. Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen.
In einem weiteren Gutachten bewerten die Wissenschaftler der EFSA Haltungssysteme für Vögel, die in der Fleisch-, Stopfleber- und Eierproduktion verwendet werden. Die EU-Agentur hat dabei nach eigenen Angaben Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Konkret fordert die Behörde, sämtliche Formen der Käfighaltung für Enten, Gänse und Wachteln zu vermeiden.
Zu einem vergleichbaren Ergebnis kam die EFSA bereits in einem im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen. Auch hier wurde ein Ende dieser Haltungspraxis empfohlen. Zudem wird bei Wasservögeln der Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes eingefordert.
Anbindehaltung soll in Deutschland grundsätzlich verboten werden
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Anbindehaltung von Rindern für größere Bestände grundsätzlich verbieten. Der Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass diese Haltungsform künftig unter bestimmten Bedingungen lediglich noch in Betrieben mit höchstens 50 Rindern zulässig sein soll.
Voraussetzung soll sein, dass die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben. Damit orientiert sich das Ministerium an entsprechenden Vorgaben in der EU-Regelung für den Ökolandbau. Vorgesehen ist eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, bis das weitgehende Verbot der Anbindehaltung Gültigkeit erlangen soll.
Größtenteils beenden will das Ministerium die geltenden Ausnahmen für die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe. So soll das betäubungslose Enthornen von Kälbern ebenso verboten werden wie das Kastrieren von männlichen Kälbern
ohne Betäubungs- und Schmerzmittel. Die Ausnahme für das Kürzen des Schwanzes von Kälbern mittels elastischer Ringe soll gestrichen werden. Untersagt werden soll auch das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern und das Kupieren der Rute bei Jagdhunden.
Stärker reglementieren will das Landwirtschaftsministerium ferner das Schwänzekupieren bei Schweinen. Als Voraussetzung für das Kupieren soll jeweils glaubhaft dargelegt werden müssen, dass der Eingriff für die künftige Nutzung des Tieres zu dessen Schutz unerlässlich ist. Schweine mit gekürzten Schwänzen sollen nur gehalten werden dürfen, wenn in dem jeweiligen Stall Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind, Risikoanalysen zur Ermittlung der Ursachen durchgeführt und festgestellte Ursachen unverzüglich abgestellt werden. Die Details will das Ministerium per Verordnung regeln.
Stärker überwacht werden soll, ob Tierschutzanforderungen in den Schlachthöfen eingehalten werden. Deren Betreiber sollen verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von „tierschutzsensiblen Vorgängen” durchzuführen.