Der Vorschlag der Pflanzenzüchter ziele auf eine unverhältnismäßige und überdimensionierte Sammlung von einzelbetrieblichen Daten, kritisierte der Deutsche Bauernverband am Dienstag. Die Frage der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit bleibe völlig ausgeblendet. Auch den Startzeitpunkt 15. Juli – mitten in der Ernte – sieht DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken skeptisch. „Diesen Zeitdruck halten wir für nicht sinnvoll, Aktionismus ist bei der Lösung eines juristisch komplexen Problems nicht zielführend. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern, bis zur Erarbeitung einer brauchbaren Lösung nur das zu tun, was das Urteil verlangt: Dem Abnehmer der Ware zu bestätigen, dass sie unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen erzeugt wurde.”
Die IG Nachbau und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sehen in dem Vorschlag den Versuch, die Landwirte in eine Datenerfassungsfalle zu locken, und rufen dazu auf, sich nicht voreilig auf diese Lösung einzulassen.
Zwischen allen Stühlen sieht sich der Handel, wie der Verband Der Agrarhandel und der Deutsche Raiffeisenverband in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten. Um den Aufwand für Landwirte möglichst gering zu halten, empfehlen DRV und DAH ihren Mitgliedern die „Textbaustein-Lösung”. Dabei sichert der Landwirt zu, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die im Textbaustein ebenfalls enthaltene Vertragsstrafe greife nur dann, wenn ein Anbauer sowohl bei der STV als auch seinem Agrarhändler falsche Angaben gemacht hat.
Der Agrarhandel trage ein hohes Risiko, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Landwirt Ware unter Verletzung von Sortenschutzvorschriften angeliefert hat. Wenn dies bei der STV „auffliegt”, müsse der Händler eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Wiederholungsfall droht ihm dann eine Vertragsstrafe. Allein für diese Situation könne die Vertragsstrafe geltend gemacht werden, sodass der Händler den Anspruch habe, sich seinen Schaden vom unredlichen Anbauer ersetzen zu lassen.
Wer behaupte, die Vertragsstrafe würde alle Landwirte unter Generalverdacht stellen, habe die Funktion dieses Instrumentes nicht verstanden. Diese Argumentation schütze die Landwirte, die zulasten ihrer Berufskollegen Sortenschutzverletzungen begehen.
Die STV sei bislang nicht begeistert von der Textbaustein-Lösung. Ein weiteres Gerichtsverfahren zur Klärung, ob der Händler seiner Pflicht mit der entsprechenden Verbindlichkeit nachgekommen ist, könne daher nicht ausgeschlossen werden. Somit sollten Händler und Landwirt jetzt eine Vereinbarung treffen, die die Konsequenzen in Form einer Vertragsstrafe gegenüber dem Landwirt regelt, der falsche Angaben macht. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ein Gericht diese Erklärung als unzureichend ansehe und noch strengere Maßnahmen einfordere.