Politik | 30. März 2017

Erneute Verständigung zur Düngeverordnung

Von AgE
Bund und Länder haben ihren zuletzt erneut aufgeflammten Streit über die Novelle der Düngeverordnung beigelegt. Optimismus macht sich breit, dass der Bundesrat Ende dieser Woche einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss beschließen wird.
In Berlin wurde die abermalige Verständigung zur Novelle der Düngeverordnung mit Erleichterung aufgenommen.
Zuletzt hatten sich Politiker von Union und Grünen wechselseitig vorgeworfen, sich nicht an die Absprachen zu halten. In der strittigen Frage der Abgrenzung der sogenannten „roten Gebiete” hat der Bund den Angaben zufolge eine rechtssichere Formulierung vorgeschlagen, die sich an der Grundwasserverordnung orientiert und gleichzeitig den Ländern Spielraum für eine Festlegung dieser nitratbelasteten Gebiete lässt. Eine akzeptable Regelung sei auch hinsichtlich der anrechenbaren Verluste bei der Düngebedarfsermittlung gefunden worden, hieß es. Die Korrekturen sollen in Plenaranträgen ihren Niederschlag finden und an diesem Freitag  in der Länderkammer zur Abstimmung gestellt werden. Die vom Umweltausschuss auf Initiative Nordrhein-Westfalens geforderte Reduzierung der organischen Düngung in „roten Gebieten” auf 120 kg Stickstoff pro Hektar dürfte nach den Verlautbarungen der vergangenen Woche im Bundesrat keine Mehrheit bekommen.
In Berlin wurde die abermalige Verständigung zur Novelle der Düngeverordnung mit Erleichterung aufgenommen. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, hofft, dass nunmehr der Weg für eine Verabschiedung der Verordnung am 31. März im Bundesrat endgültig frei ist. Den Vorwurf aus den Reihen von Grünen und SPD, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe bei der Bilanzierung im Nachhinein zusätzliche Emissionen ermöglichen wollen, bezeichnete der CDU-Politiker als „abenteuerlich”. Die anrechenbaren Verluste beim Nährstoffvergleich seien deutlich reduziert worden.
Nicht vorstellbar
Die Kritik der Grünen sei auch deshalb „nicht nachvollziehbar”, weil auf deren Wunsch hin bei der Weidehaltung höhere Emissionen zugestanden worden seien. Eine Mehrheit im Bundesrat für den nordrhein-westfälischen Antrag, in roten Gebieten die organische Düngung auf 120 kg Stickstoff pro Hektar zu reduzieren, hält der CDU-Politiker für schlechterdings nicht vorstellbar, „wenn man nicht einem Großteil der tierhaltenden Betriebe in diesen Gebieten den Garaus machen will”.
Regelungen für die Stoffstrombilanz
Unterdessen begrüßte SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier die Zusage des Bundeslandwirtschaftsministeriums, in den kommenden Wochen einen Entwurf für die Durchführungsverordnung zur Stoffstrombilanz vorzulegen. Als Termin für einen Kabinettsbeschluss wird der 24. Mai genannt. Die Verordnung bedarf auch der Zustimmung des Bundestages. Ziel ist es, dass die Durchführungsverordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Auch Friedrich Ostendorff betonte für die grüne Bundestagsfraktion die Notwendigkeit einer solchen Verordnung als Bestandteil eines „halbwegs tragfähigen Düngekompromisses”. Anders als von der Union behauptet, setzten sich die grün mitregierten Länder dafür ein, „die Aufweichungspläne der CDU/CSU für ein noch weicheres Düngegesetz zu durchkreuzen”.
Im Gesetz ist geregelt, dass die Stoffstrombilanz ab 2018 zunächst für größere Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 ha oder 50 GVE je Betrieb verpflichtend wird. Ab 2023 gilt die Regelung dann für alle Betriebe, die mehr als 20 ha oder 50 GVE haben.