Politik | 07. Juli 2022

Erleichterungen für Landwirte

Von AgE
Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich am Dienstag auf Änderungen zum „Energiepaket” verständigt. Die Koalition kommt insbesondere bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anliegen der Landwirtschaft entgegen.
Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben sich die Ampelfraktionen darauf verständigt, Agri-Photovoltaik-(PV-)Anlagen auf Grünland außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu ermöglichen.
So soll die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei Artenhilfsprogrammen weitgehend ausgeschlossen werden. Verordnungen für solche Programme brauchen die Zustimmung aller Bundesministerien. Entfallen sollen bislang geplante Rechtspflichten für die Landwirtschaft im Nahbereich von Artenhilfsprogrammen. Dies betrifft unter anderem eine Meldepflicht für landwirtschaftliche Arbeiten sowie Lagerungsverbote für Ernteprodukte in diesen Bereichen. Bei der Habitatpotenzialanalyse soll nur der vom Rotor einer Windkraftanlage überstrichene Bereich betrachtet werden, nicht mehr der wesentlich größere „Gefahrenbereich”.
Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben sich die Ampelfraktionen darauf verständigt, Agri-Photovoltaik-(PV-)Anlagen auf Grünland außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu ermöglichen.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, wertete die erzielte Einigung als Erfolg. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage vom Wirtschafts- und Umweltministerium seien wichtige Verbesserungen für die Landwirtschaft erreicht worden. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht nur gemeinsam mit der Landwirtschaft”, erklärte Konrad. Das sei insbesondere der FDP ein sehr großes Anliegen.