Politik | 16. November 2023

Erleichterungen für Freiflächen-PV

Von AgE
Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verständigt. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Umbau des Energiesystems mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze.
Für Freiflächen-Photovoltaik will der Bund ein eigenes, schnelles und schlankes Verfahren zur Flächenausweisung und Bauleitplanung schaffen.
Unter anderem sollen bei der  Novelle des Baugesetzbuchs baurechtliche Hemmnisse beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik (PV) beseitigt werden. Dazu will der Bund ein eigenes, schnelles und schlankes Verfahren zur Flächenausweisung und Bauleitplanung schaffen. Vereinfachen will man auf der Ebene der Länder die baurechtlichen Genehmigungsverfahren, die Freiflächen-PV-Anlagen im Anschluss an die Flächenausweisung durchlaufen müssen. Begründet wird das damit, dass diese Anlagen baurechtlich wenig komplex seien. Dazu sollen entweder die notwendigen Änderungen auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen oder Freiflächen-PV-Anlagen als eigene Kategorie mit einem vereinfachten Prüfungsaufwand in den Landbauordnungen aufgeführt werden.
Ein Hemmnis für den beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur sehen Bund und Länder in Duldungspflichten der Grundstückseigentümer, die oft mühsam durchgesetzt werden müssten. Der Bund will daher gesetzlich regeln, dass die Eigentümer verpflichtet werden, ein Betreten ihres Grundstückes zu dulden. Einführen will der Bund außerdem eine entschädigungspflichtige Duldungspflicht für das Anbringen und Verlegen von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energie-Anlagen an das allgemeine Stromversorgungs- und Wärmenetz, wie sie bereits beim Solarpakt I vorgesehen ist. Dabei will man sicherstellen, dass Vorhaben nicht durch langwierige Verhandlungen zur Höhe der Entschädigung verzögert werden.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf eine Reihe weiterer Maßnahmen verständigt. Dazu zählen neue Fristverkürzungsregelungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen und im Verkehrsbereich. Erleichtert werden soll die Bereitstellung von Umwelt- und Artenschutzdaten im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Dazu will der Bund noch in diesem Jahr ein digitales Portal für Umweltdaten einrichten. Um auf vorhandene Daten zurückgreifen zu können, will der Bund ein bundesweites Umweltdatenkataster und eine bundesweite Gutachtendatenbank schaffen.
Erleichterungen soll es auch für Änderungsgenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geben. Bei Vorhaben, für die eine Genehmigung wahrscheinlich ist, soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bereits vor Abschluss des Verfahrens ermöglicht werden.
Baugenehmigung ohne vorherige Bauleitplanung
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) äußerte Bedenken gegen das Vorhaben, für Städte und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten im Baugesetzbuch eine Ausnahmeregelung bis Ende 2026 zu schaffen, die eine Baugenehmigung ohne vorherige Bauleitplanung ermöglichen soll. BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling warnte davor, dass die geplante baurechtliche Ausnahmeregelung für Wohnbauten zu einem „exzessiven Flächenverbrauch” führen könne. „Ein flächensparendes Bauen und agrarstrukturelle Belange müssen weiterhin beachtet werden”, betonte Hemmerling.