Der BLHV hat die Antwort auf sein Schreiben erhalten, das er im Juli an Landesfinanzminister Danyal Bayaz gerichtet hatte. Das Finanzministerium zeigt Verständnis für die Argumente des Verbands, verweist jedoch auf das Hebesatzrecht der Kommunen.
Thema an die Gemeinden verwiesen: BLHV-Präsident Bernhard Bolkart hatte Landesfinanzminister Danyal Bayaz auf die Gefahr massiver Steuererhöhungen für Landwirte hingewiesen.
Der BLHV hatte darauf hingewiesen, im Rahmen der Aufkommensneutralität bei der neuen Grundsteuer zu beachten, dass wegen der künftig anders zu erfassenden Wohnteile auf den Hofstellen mitunter große Volumina aus der bisherigen landwirtschaftlichen Grundsteuer A in die allgemeine Grundsteuer B wandern werden. Wenn es nun heißt, das Aufkommen aus der Grundsteuer A soll gleich bleiben, so darf das nicht dazu führen, dass der künftig noch in Grundsteuer A verbleibende Steuergegenstand an land- und forstwirtschaftlichen Flächen so hoch belastet wird, dass er dieses abgehende Volumen kompensieren muss. Denn das würde unter dem Strich eine massive Steuererhöhung gerade für den Kernbereich der Landwirtschaft bedeuten, argumentierte der BLHV in dem Schreiben von Präsident Bernhard Bolkart an Finanzminister Danyal Bayaz.
Das Finanzministerium erkennt diese Gefahr und teilt diese Sorge, verweist jedoch auf das Hebesatzrecht der Kommunen. Ein Eingreifen des Finanzministeriums oder des Landesgesetzgebers wird vom Ministerium nicht angestrebt. Letztlich hätten es die Kommunen durch Anstellen von Berechnungen und entsprechende Hebesatzgestaltung in der Hand, hier Abhilfe zu schaffen.
Im Austausch mit dem Gemeindetag
Dies ist zwar richtig, so der BLHV. Er hätte sich aber
das Setzen von Leitplanken und aktive Aufklärung seitens des Landes
gegenüber den Kommunen gewünscht. Der BLHV ist bereits im Austausch mit
dem Gemeindetag von Baden-Württemberg, der sich ebenfalls intensiv mit
der neuen Grundsteuer beschäftigt. Der kommunale Spitzenverband will in
seinen Hinweisen zur Grundsteuer an die Gemeinden über die besondere
Konstellation der Landwirtschaft aufklären und betonen, dass man bei der
Hebesatzgestaltung hinsichtlich der Grundsteuer A besonders aufpassen
muss. Man ist sich einig, dass das Gesetzgebungsverfahren viel zu
schnell durchgezogen wurde, als dass eine Folgenabschätzung wirklich
möglich gewesen wäre.
Die Komplexität des Themas zeigt sich nun durch die näheren Analysen
des BLHV und des Gemeindetags. Mit dem Hebesatz kann eine Kommune zwar
regulieren, wie viel bei ihr unter dem Strich ankommt, und einer
generellen Mehrbelastung der Landwirtschaft gegensteuern, wenn sie will.
Ortsvereine gefordert
Rücksicht nehmen auf besondere Konstellationen, zum Beispiel im
Außenbereich, und entstehende Mehr- oder Minderbelastungen beim
Einzelnen kann sie mit diesem Instrument aber nicht. Hier wäre ein
durchdachteres Gesetz seitens des Landes notwendig und wünschenswert
gewesen, das entsprechende Instrumente hätte enthalten sollen, auch wenn
es mehr Zeit gebraucht hätte.
So bleibt nur zu hoffen, dass die Gemeinden durch Information und
Augenmaß jeweils zu angemessenen Hebesätzen kommen. Die Ortsvereine
bleiben aufgefordert, sich hierzu in ihrer jeweiligen Gemeinde
einzubringen. Zur Unterstützung hat der BLHV ein Schreiben für
Ortsvereinsvorsitzende vorbereitet. Das
Schreiben kann auf der Homepage des BLHV (www.blhv.de) abgerufen werden.