Bei einer 1:1-Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) wären laut wissenschaftlichen Berechnungen in Deutschland von einem Anwendungsverbot 31 Prozent der Ackerflächen und 36 Prozent des Obst- und Weinbaus betroffen.
Baden-Württemberg wäre beim Kriterium Wasserschutzgebiete im Bundesvergleich besonders stark von den Brüsseler Plänen betroffen.
Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet. Demnach wären von dem ursprünglich vorgeschlagenen Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten insgesamt 38018 km2 beziehungsweise 31 Prozent der Ackerflächen in Deutschland betroffen. Bei den Obst- und Weinbauflächen wären es 696km2 oder 36 Prozent.
Zum Tragen kommen würden dabei vor allem Landschaftsschutzgebiete, die gemäß den Berechnungen in der Bundesrepublik 25 Prozent des Obst- und Weinbaus sowie 19 Prozent des Ackerbaus umfassen. Besonders in Nordrhein-Westfalen wird viel Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten betrieben; hier würden dadurch 39Prozent der Ackerflächen zu den sensiblen Gebieten gezählt.
Baden-Württemberg stark betroffen
Wenn die Landschaftsschutzgebiete nicht
zu den sensiblen Gebieten gezählt würden, so wären laut den
Wissenschaftlern noch 17 Prozent der Gesamtackerfläche und 16 Prozent
der genannten Dauerkulturen von einem Anwendungsverbot betroffen.
Allerdings würden noch deutlich Unterschiede zwischen den Bundesländern
bestehen. Immer noch eingeschränkt würde der Pflanzenschutz auf
45Prozent der hessischen und 37Prozent der baden-württembergischen
Äcker; in Mecklenburg-Vorpommern würde dieser Anteil 34 Prozent
betragen. Im Südwesten würden zudem immer noch 28 Prozent der Obst- und
Weinbauflächen erfasst.
Vergleichsweise hohe Anteile der deutschen Agrarflächen liegen außerdem
in Wasserschutzgebieten. Im Bundesdurchschnitt wären auf dieser Basis
zehn Prozent der Ackerflächen von der SUR betroffen; besonders hohe
Anteile weisen die Berechnungen hier mit 32 Prozent für
Baden-Württemberg, 28 Prozent für Hessen und 17 Prozent für
Mecklenburg-Vorpommern aus.
Konstruktive Debatte anregen
„Wir wollen eine konstruktive Debatte zur geplanten
EU-Verordnung anregen. Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche
Betroffenheiten tatsächlich bestehen”, erklärte Brühl. Nach Angaben des
IÖR haben die Wissenschaftler für die Ermittlung der Flächen eine breite
Basis an Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken
herangezogen und analysiert. Besondere Herausforderung seien
überlagernde Schutzgebietskategorien gewesen.