Energieförderung wird 2021 neu strukturiert
Folgende Programme werden nun zusammengefasst: Marktanreizprogramm (MAP), CO2-Gebäudesanierungsprogramm, (KfW), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO). Zukünftig wird ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
Für energietechnische Maßnahmen ist besonders das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen – BEG EM – interessant. Hier können gefördert werden:
- Erneuerbare Energien für Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermieanlagen oder Hybridheizungen mit 20 bis 45 %
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 %
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen etc. mit 20 %
- Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %
- Notwendige Umfeldmaßnahmen, bis hin zu Ausbau und Entsorgung einer Altheizung.
Hier ein Beispiel für eine Holzhackschnitzelfeuerung, die in einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude installiert werden soll. Für Neubauten gelten abweichende Kriterien.
Die Installation einer zugelassenen Biomassefeuerung wird mit 35 % bezuschusst. Dort hinein fallen auch sogenannte Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage, wie Planungskosten, Ausgaben für Schornstein, Puffer- und Brauchwasserspeicher, Pumpen, Installationsaufwand, Inbetriebnahme sowie auch Ausbau von Altanlagen.
Wird eine Ölheizung ersetzt, die jünger als 30 Jahre ist, erhöht sich der Zuschuss um zehn Prozent. Ältere Ölheizungen fallen unter eine Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV), müssten also ohnehin nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Für Nieder- oder Tieftemperaturkessel gibt es Ausnahmen oder Fristenverlängerungen.
Ist die Neuanlage mit einem elektrostatischen Staubfilter ausgestattet und kann Emissionsgrenzwerte für Feinstaub von 2,5 mg/m3 im Rauchgas einhalten, erhöht sich der mögliche Zuschuss um weitere fünf Prozent auf insgesamt 50 %.
Gleiches gilt für automatische Holzpelletfeuerungen sowie für „besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel”. Die zugelassenen Fabrikate können in einer Liste unter www.bafa.de eingesehen werden.
Die Bündelung der Programme und das komprimierte Antragsverfahren bietet in jedem Fall eine bessere Übersicht der Möglichkeiten als bisher.