Der Bundesrat sieht im derzeitigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Energieträger Holz ungerechtfertigt diskriminiert.
Laut Bundesrat sorgt Heizen mit Holz für Wertschöpfung im ländlichen Raum.
In einer Stellungnahme vom 12.Mai fordert die Länderkammer von der Bundesregierung einen auf die CO2-Neutralität ausgerichteten, technologieoffenen und effizienzorientierten Ansatz, der bei der Wärmeerzeugung auch Biomasse wie Holz zulässt.
„Gerade im ländlichen Raum kann der Einsatz von Biomasse und klimaneutralen Gasen in Heizungsanlagen eine lokale und klimaneutrale Möglichkeit zur Beheizung von Gebäuden bei gleichzeitigem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten bieten”, heißt es in dem Beschluss. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können und der Einsatz nicht durch „vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert” werde, so die Länderkammer.
Wahlfreiheit bestehen lassen
Denn die Vorgabe schränke die Wahlfreiheit von
Gebäudeeigentümern ein und verhindere Wertschöpfung im ländlichen Raum,
führt die Länderkammer zur Begründung an.
Darüber hinaus haben sich die Bundesländer auf die gemeinsame Forderung
verständigt, den Quartiersansatz im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum
GEG „umfassend zu verankern” und den Anwendungsbereich im Gesetz
deutlich auszuweiten. Nur durch den Quartiersansatz werde es gelingen,
Erfüllungsprobleme bei Einzelgebäuden zu überwinden, so die
Argumentation der Länder.
Verbände erneuern Kritik
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfassen kann.
Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten Branchenverbände ihren Unmut über
den Umgang mit Holz erneut bekräftigt. Aus Sicht des Hauptstadtbüros
Bioenergie (HBB) machen die strengen Auflagen bei Holzheizungen keinen
Sinn.
Die Wärmewende stemmen
„Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu
stemmen”, betonte HBB-Leiterin Sandra Rostek. Auch für den Bundesverband
Erneuerbare Energie (BEE) sind die Anforderungen an feste Biomasse im
Gesetzentwurf „unverhältnismäßig hoch”. Die erforderlichen Maßnahmen
„werden den Einsatz fester Biomasse in der Praxis so teuer werden
lassen, dass Eigentümer nicht frei die für sie sinnvollste erneuerbare
Technologie wählen können”, schreibt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme. Die Einschränkungen bei der
Biomasse müssten daher laut BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter aufgehoben
werden.