Politik | 26. März 2020

Einreisestopp gilt vorerst für zwei Monate

Von AgE
Der vom Bundesinnenministerium verhängte Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte gilt nicht automatisch für die gesamte Vegetationsperiode. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte heute eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahme an; die erste werde in zwei Monaten erfolgen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will in zwei Monaten den Einreisestopp neu erörtern.
Klöckner
räumte ein, dass die Reisebeschränkungen gravierende Auswirkungen auf die Sonderkulturbetriebe haben werden: „Die Ernte wartet nicht, was jetzt nicht gepflanzt wird, kann später nicht geerntet werden.” Umso wichtiger sei es, die Lücken so gut es geht mit heimischen Kräften aufzufüllen. Gleichzeitig werde man alles daran setzen, dass betroffene Betriebe von den finanziellen Hilfen der Bundesregierung profitieren könnten.Unionsagrarsprecher Albert Stegemann verwies auf die heute vom Bundestag beschlossenen Anreize für die Aufnahme einer Tätigkeit in der Landwirtschaft. Beispielsweise würden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.