Die geschäftsführende Bundesregierung hat in Absprache mit den Ampelparteien die strittigen Punkte in den Verordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeräumt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dieser Woche die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung in der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres am 17. Dezember.
Der Absprache zufolge bleibt es dabei, dass, wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehen, die Ausgaben der Länder für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Zweiten Säule auf das Mindestbudget der Öko-Regelungen angerechnet werden. Deren Budgetanteil liegt damit bei 23 Prozent der Erste-Säule-Mittel. Gestrichen wurde hingegen die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Absenkung der geplanten Prämienhöhen.
Pufferstreifen
An Gewässern muss laut der Einigung ein Pufferstreifen von
drei Metern ohne Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
eingehalten werden, und zwar ohne die ursprünglich vorgesehene Ausnahme
von einem Meter beim Einsatz von Exaktdüngerstreuern. Angehoben wurde
die Prämienhöhe für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel beim Anbau
beispielsweise von Sommergetreide, Ackerbohnen und Mais, und zwar auf
130 Euro/ha. Schließlich werden beim Fruchtwechsel die Ausnahmen für
Betriebe mit hohem Grünlandanteil auf solche beschränkt, die weniger als
50 ha übriges Ackerland bewirtschaften.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wertete den
Kabinettsbeschluss als wichtige Weichenstellung „für eine regionale
Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet
und dabei wettbewerbsfähig bleibt”. Erneut habe sich als richtig
erwiesen, dass ihr Haus die Regelungen zur nationalen Umsetzung der GAP
bereits früh in diesem Jahr vorangetrieben habe.
Bei der Abstimmung zu den jetzigen Verordnungen habe man auch die
zukünftigen Koalitionäre einbezogen. „Zusammen mit den einstimmigen und
parteiübergreifenden Beschlüssen der Agrarministerkonferenz haben wir so
eine breite politische Basis für die Umsetzung der neuen GAP in
Deutschland geschaffen”, sagte Klöckner.
DBV: Deutlich nachbessern
Den Beschluss des Bundeskabinetts über die GAP-Direktzahlungsverordnungen bewertet Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann der nationale Entscheidungsprozess endlich weitergehen. Dieser Prozess ist überaus zeitkritisch, denn die Landwirte brauchen bei der Anbauplanung im Sommer/Herbst 2022 Klarheit über die Details der Agrarförderung. Aus Sicht der Landwirtschaft müssen bei den Bundesratsberatungen noch erhebliche Nachbesserungen erfolgen. Dazu müssen – anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen – die Prämien für die neuen Eco-Schemes attraktiver kalkuliert werden. Auch ist eine Erweiterung des Förderangebots vor allem für Grünland und Futterbau erforderlich. Bei der Konditionalität der Direktzahlungen muss noch stärker auf die Praktikabilität der Umweltanforderungen geschaut werden, unter anderem beim Fruchtwechsel und bei der Pflege des Dauergrünlandes.”