Politik | 14. Dezember 2023

Ein stillgelegter Wald schützt das Klima nicht effizient

Von AgE
Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hält Flächenstilllegungen im Laubwald aus „sozio-ökonomischer Perspektive” für „keine effiziente Klimaschutzmaßnahme”.
Dem Vorteil der Kohlenstoffspeicherung im Wald stünden Einnahmeverluste der Forstbetriebe, die entgangene Wertschöpfung in nachgelagerten Bereichen sowie der Wegfall von Klimaanpassungspotenzialen durch die Holznutzung entgegen, heißt es in der aktuellen WBW-Stellungnahme „Zum Umgang mit alten, naturnahen Laubwäldern in Deutschland im Spannungsfeld zwischen Biodiversitätsschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel”.
Die Einstellung der Nutzung sollte auf solche Flächen konzentriert werden, die vor allem einen hohen naturschutzfachlichen Wert aufwiesen.
Der Artenschutz profitiert nicht
Dabei handle es sich um „wirklich alte” Laubwälder. Junge und mittelalte Laubwälder seien zwar eine effektivere Kohlenstoffsenke. Der Artenschutz profitiere von ihrer Stilllegung aber nicht. Vielmehr könne die Biodiversität durch Entmischung, Dichtschluss und Verlust der Baumartenvielfalt sogar abnehmen. Zudem wirkten sich die vorhandenen Zielkonflikte bei jungen und mittelalten Beständen allein schon deshalb stärker aus, weil sie hierzulande eine deutlich größere Fläche einnähmen als alte Wälder.
Für alte Laubwälder
Daneben spricht sich der WBW  dafür aus, den Fokus der Schutzbemühungen von alten Buchenwäldern auf alte, naturnahe Laubwälder auszuweiten. Priorität in den Schutzbemühungen sollten Laubwälder ab 180 Jahren erhalten. Für Eichenwälder sei eine Altersuntergrenze von 300 Jahren anzusetzen.
Der WBW überreichte seine jüngste Stellungnahme anlässlich seines zehnjährigen Jubiläums, das am 4. Dezember gefeiert wurde. Dabei würdigte Abteilungsleiter Bernt Farcke vom BMEL den WBW als „wertvolle und anerkannte Stimme in zentralen Fragen der Waldpolitik”. Der WBW ist mit insgesamt 15 Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Fachdisziplinen besetzt, die jeweils für drei Jahre berufen werden. Aufgabe des Beirates ist es, die Bundesregierung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu beraten.