Politik | 18. April 2024

Duldungspflicht vom Tisch

Von AgE
Die Berliner Regierungskoalition hat sich zur Novelle des Klimaschutzgesetzes und zum Solarpaket geeinigt. Die Duldungspflicht für Netzanschlüsse auf privaten Grundstücken und für Überfahrten wird nicht kommen.
Netzausbau braucht Zustimmung der privaten Grundstückseigentümer. Der bäuerliche Berufsstand begrüßt diese Entscheidung der Ampel-Koalition.
Die bislang im Solarpaket der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Duldung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf privaten Flächen sowie für Überfahrten zum Betrieb der Anlagen ist vom Tisch. Die Ampelfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Duldungspflicht lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht jedoch für private Flächen gelten soll. Mehrere Verbände hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Duldungspflicht geltend gemacht. Die Familienbetriebe Land und Forst hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das diese Position stützte. Der Verband sieht sich durch die nun vorgesehene Änderung bestätigt. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung der Ampel-Koalition.  Der DBV hatte sich von Beginn an klar gegen die geplante Duldungspflicht positioniert.
Größere Flächenkulisse für Solarenergie
Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen für besondere Solaranlagen wie etwa Agri-PV und Moor-PV, für die ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden soll. Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen soll auch auf Flächen in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlich genutzt werden. Die bisherige Opt-in-Regelung, der zufolge die Länder PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten erlauben konnten, soll zu einer Opt-out-Regelung werden. Danach können die Länder benachteiligte Gebiete für Solaranlagen schließen, wenn die Solarnutzung bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Auch für Biomasse sieht das Solarpaket Änderungen vor. So soll es einen gesetzlichen Mechanismus geben, um nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogas-Ausschreibungen zu übertragen, sodass dort das Volumen anwächst. Damit soll eine Zukunftsperspektive für Biogas-Bestandsanlagen geschaffen werden, die aus der Förderung fallen.
Klimaziele bis 2040
Das Solarpaket war bereits im vorigen Sommer von der Bundesregierung beschlossen worden. Es lag seither auf Eis, weil die Koalition kein Einvernehmen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes erzielen konnte. Das ist nunmehr erfolgt. Danach sollen die Bundesministerien nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden, wenn die Klimaziele in ihrem Bereich verfehlt werden. Stattdessen soll die Einhaltung der Ziele sektorübergreifend gewährleistet sein müssen.
Damit ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Künftige Bundesregierungen sollen nun darlegen müssen, wie sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen sollen und nicht mehr nur bis 2030. Die CO2-Minderungsziele sollen davon unberührt bleiben.