Die Berliner Regierungskoalition hat sich zur Novelle des Klimaschutzgesetzes und zum Solarpaket geeinigt. Die Duldungspflicht für Netzanschlüsse auf privaten Grundstücken und für Überfahrten wird nicht kommen.
Netzausbau braucht Zustimmung der privaten Grundstückseigentümer. Der bäuerliche Berufsstand begrüßt diese Entscheidung der Ampel-Koalition.
Die bislang im Solarpaket der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Duldung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf privaten Flächen sowie für Überfahrten zum Betrieb der Anlagen ist vom Tisch. Die Ampelfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Duldungspflicht lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht jedoch für private Flächen gelten soll. Mehrere Verbände hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Duldungspflicht geltend gemacht. Die Familienbetriebe Land und Forst hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das diese Position stützte. Der Verband sieht sich durch die nun vorgesehene Änderung bestätigt. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung der Ampel-Koalition. Der DBV hatte sich von Beginn an klar gegen die geplante Duldungspflicht positioniert.
Größere Flächenkulisse für Solarenergie
Mit dem Solarpaket soll der
Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden. Vorgesehen sind unter
anderem Verbesserungen für besondere Solaranlagen wie etwa Agri-PV und
Moor-PV, für die ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden
soll. Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen soll auch auf Flächen in
benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlich
genutzt werden. Die bisherige Opt-in-Regelung, der zufolge die Länder
PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in
benachteiligten Gebieten erlauben konnten, soll zu einer
Opt-out-Regelung werden. Danach können die Länder benachteiligte Gebiete
für Solaranlagen schließen, wenn die Solarnutzung bestimmte
Schwellenwerte übersteigt. Auch für Biomasse sieht das Solarpaket
Änderungen vor. So soll es einen gesetzlichen Mechanismus geben, um
nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im
darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogas-Ausschreibungen zu
übertragen, sodass dort das Volumen anwächst. Damit soll eine
Zukunftsperspektive für Biogas-Bestandsanlagen geschaffen werden, die
aus der Förderung fallen.
Klimaziele bis 2040
Das Solarpaket war bereits im vorigen Sommer von der
Bundesregierung beschlossen worden. Es lag seither auf Eis, weil die
Koalition kein Einvernehmen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes erzielen
konnte. Das ist nunmehr erfolgt. Danach sollen die Bundesministerien
nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden, wenn die Klimaziele
in ihrem Bereich verfehlt werden. Stattdessen soll die Einhaltung der
Ziele sektorübergreifend gewährleistet sein müssen.
Damit ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Künftige Bundesregierungen sollen nun darlegen müssen,
wie sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen sollen und nicht mehr nur bis
2030. Die CO2-Minderungsziele sollen davon unberührt bleiben.