Landwirte in Baden-Württemberg, die durch den heißen trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen haben, können jetzt eine Dürrehilfe beantragen.
Wer infolge des Dürresommers existenzgefährdet ist, kann ab 1. November einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen.
Die Antragsformulare sind nach Mitteilung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums hier zum
Download abrufbar eingestellt. Die Landwirtschaftsämter nehmen ab
sofort Anträge entgegen. Die Dürrehilfe ist an strenge Kriterien gebunden, die
alle erfüllt sein müssen. Um dies vorab einfach und schnell zu prüfen, steht
den Antragstellern auch eine Checkliste zur Verfügung.
Generell kann eine
Dürrehilfe dann gewährt werden, wenn der Naturalertrag 2018 auf Acker und
Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ausgefallen ist
als in den vergangenen drei Jahren. Neben dem finanziellen Schaden durch den
Ertragsrückgang kann bei Tierhaltern auch der dürrebedingt notwendige Zukauf
von Grundfuttermitteln zur Versorgung der Tiere berücksichtigt werden.
Allerdings können nur landwirtschaftliche Unternehmen gefördert werden, die
aufgrund der Dürre in der Existenz gefährdet sind.
Das bedeutet, dass der
ermittelte Schaden größer ist als der sogenannte Cashflow III. Das sind
vereinfacht die Finanzmittel, die aus dem Gewinn und weiteren Einlagen nach
Abzug der Lebenshaltungskosten für Investitionen und Tilgungen bereitstehen.
Von den Hilfen ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als
35 Prozent ihrer Einkünfte aus gewerblichen nicht landwirtschaftlichen
Unternehmen erzielen. Zudem ist eine Prosperitätsgrenze zu beachten.
Bis 30. November Anträge stellen
Die Frist der Antragsstellung läuft bis 30. November. Mit den Zahlungen bekämen existenzbedrohte Betriebe erste Nothilfen,
sagte Agrarminister Peter Hauk. Grundsätzlich können bis zu 50 Prozent des
gesamten Dürreschadens ersetzt werden.
Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei
2500 Euro. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen wird angerechnet werden.
Der Bund sagte den deutschen Bauern finanzielle Hilfen
bis zu 170 Millionen Euro zu. Davon sollen gut 11 Millionen auf
Baden-Württemberg entfallen, die das Land um die gleiche Summe ergänzt, da Bund
und Land die bewilligten Hilfen je hälftig finanzieren.
Weitere Informationen sowie die Checkliste hier.