Politik | 06. November 2014

Düngeverordnung: Vorliebe für Regionalkonzept

Von AgE
Deutschland braucht eine neue Düngeverordnung. Das hat Karl-Friedrich Falkenberg, der Leiter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, anlässlich eines Besuchs im Allgäu unterstrichen. Falkenberg ließ durchblicken, dass er einem Regionalkonzept den Vorzug geben würde.
Für eine regionale Ausrichtung der Düngeverordnung plädierte Karl-Friedrich Falkenberg, der Leiter der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission.
„Deutschland muss eine neue Düngeverordnung ausarbeiten. Die bisherigen sind nicht zielführend gewesen”, erklärte der EU-Spitzenbeamte vergangene Woche bei einer Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaft. Falkenberg, der einer Einladung der Europaabgeordneten Ulrike Müller von den Freien Wählern gefolgt war, ließ keinen Zweifel daran, dass er ein Regionalkonzept der derzeitigen einheitlichen deutschen Umsetzung vorziehen würde. Er führte als Beispiel Frankreich an. Dort seien besonders belastete Gebiete in die Pflicht genommen worden. Falkenberg betonte, dass er die regionalen Unterschiede in Deutschland anerkenne. Die von der Kommission aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der deutschen Umsetzung der Nitratrichtlinie seien nicht als konkrete Forderungen zu verstehen. Sie seien Antworten auf die Nachfragen der deutschen Behörden, wo die EU Verbesserungsmöglichkeiten sehe. Gleichzeitig mahnte der Generaldirektor, Deutschland müsse ein stimmiges Konzept vorlegen, das glaubwürdige Ansätze zur Verbesserung der Gewässerqualität mit Blick auf Nitrat beinhalte.
Artenschutz anpassen
Die Bauern brachten auf der Veranstaltung ihren Unmut über Naturschutzauflagen zum Ausdruck, beispielsweise mit Blick auf den Schutz von Bibern oder Schwierigkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in und um die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete. Falkenberg hält eine Anpassung der Richtlinien zum Artenschutz für dringend notwendig. „Bisher können wir den Schutzstatus einzelner Arten nur erhöhen. Das Beispiel Biber in Bayern zeigt deutlich, dass wir auch die Möglichkeit brauchen, den Schutz wieder herunterzustufen, wenn sich stabile Populationen aufgebaut haben”, so der EU-Spitzenbeamte.
Bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie werde in den Mitgliedstaaten oft über die Vorgaben der EU hinausgegangen. Der Generaldirektor bot an, einzelne, besonders drastische Beispiele wie das Verbot einer Stallerweiterung außerhalb des FFH-Gebietes prüfen zu lassen.Der schwäbische Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Alfred  Enderle, kritisierte die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Luftreinhaltung (NEC-Richtlinie). Er forderte eine solide wissenschaftliche Basis und die Berücksichtigung weiterer gesellschaftlicher Forderungen an die Tierhaltung. „Tierwohl und Reduzierung des Ammoniakausstoßes stehen hier in krassem Widerspruch zueinander”, so Enderle.
Die Europaabgeordnete Ulrike Müller sieht in der Kooperation mit der Landwirtschaft den erfolgversprechendsten Ansatz im Gewässer- und Naturschutz. „Eine Düngeverordnung, die ganz Deutschland über einen Kamm schert, kann die Probleme in den gefährdeten Gebieten nicht lösen. Wir brauchen eine Differenzierung, um die notwendigen Erfolge zu erreichen”, betonte sie.
Ulrike Müller zog aus dem Besuch des Generaldirektors bei der EU-Kommission ein positives Fazit: „Es ist uns gelungen, deutlich zu machen, dass die Landwirte verantwortungsbewusst mit der Natur umgehen. Zur Produktion hochwertiger Lebensmittel muss es auch weiterhin möglich sein, ertragreiche Standorte mit entsprechender Düngung zu versorgen.