Betrieb und Wirtschaft | 15. Mai 2014

Drei Szenarien für die Holzvermarktung

Von Heinrich von Kobylinski
Wie geht es mit der Holzvermarktung im Land weiter? Dazu machte sich bei der Generalversammlung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwarzwald (FVS) der Freiburger Professor und scheidende FVS-Beirat Gero Becker Gedanken.
Die Rundholzpreise waren bei der Versammlung vergangene Woche in Schiltach  kein Gesprächsthema. Mit dem erreichten Niveau von zuletzt 99,50 Euro/Fm für das Leitsortiment sind die  Waldbesitzer  zufrieden.  Viel wichtiger erschien den Mitgliedern  die anstehende Umsetzung des Kartellamtsbeschlusses vom 17. 12. 2013.
Gero Becker äußerte sich nicht dazu, welche der drei von ihm vorgestellten Varianten er für die wahrscheinlichste hält.
Danach soll  die zentrale Holzvermarktung durch ForstBW für alle Waldbesitzungen über 100 ha aus Wettbewerbsgründen verboten werden. Auch  die Holzauszeichnung steht in Frage, soweit damit staatliche Förster beauftragt sind. Diese in Baden-Württemberg bisher gängige Praxis wird als „vorbereitende Dienstleistung” des zentralen Holzvermarkters angesehen.  
Eine Revolution
Nach Einschätzung von Professor  Gero Becker von der Universität Freiburg wird der Kartellamtsbeschluss die baden-württembergischen Angebotsstrukturen beim heimischen Holz revolutionieren.    Er  zeigte  drei Möglichkeiten auf, wie sich die Rahmenbedingungen entwickeln könnten. Bei  Variante 1 würde der  Holzverkauf und auch die Auszeichnung für den Körperschafts- und Privatwald  komplett in selbstständige Vermarktungsgesellschaften ausgelagert.
Laut Becker könnte zu solchen Gesellschaften ein Waldbesitzerverein ebenso gehören wie ein Zweckverband oder eine Forstbetriebsgemeinschaft.  Die genannten Institutionen müssten vor allem in der Lage sein, kostendeckend zu wirtschaften. Für die FVS wäre dieses Szenario laut Becker eher positiv, sie könnte ihre angestammte Tätigkeit fortsetzen und ihr Dienstleistungsangebot erweitern.
Variante 2 – die  Becker als „Landkreismodell” bezeichnete  –  hätte hingegen eine ganz andere Wirkung: Der Holzverkauf für Privat- und Körperschaftswald würde zusammen mit dem Staatswald ganz auf die Verwaltungen der  44 Landkreise  übergehen. 
Keine Bündelung mehr möglich
Becker gab hierbei zu bedenken, dass  privatwirtschaftliche Institutionen dann  kaum mehr eine bündelnde Funktion erreichen könnten. Das Holzauszeichnen verbliebe zudem weiterhin eine Dienstleistung der öffentlich bediensteten Förster.
Auch in Variante 3 würde das Holzauszeichnen eine Dienstleistung der Unteren Forstbehörden bleiben. Das Holzaufkommen des Staatswaldes aber würde über eine zentrale Stelle vermarktet  werden.  Holz aus Privat- und Körperschaftswald hingegen müsste von gemeinschaftlichen Vermarktungsorganisationen – wie der FVS – übernommen werden. „Auch hier könnten für die FVS  Möglichkeiten  zur Fortentwicklung entstehen”, urteilte Becker.
Weil noch nicht absehbar sei, welche Konzeption zum Tragen kommt,  empfahl Becker in Schiltach,  alternative Pläne zu entwickeln. Dann könne man schnell reagieren, wenn Klarheit herrsche.  Der FVS-Vorstandsvorsitzende Peter Wälde  schätzte, dass die Zeit der aktuellen Unsicherheit  nur noch bis Ende Juni andauern dürfte. Schließlich gehe es um den Einschlag ab dem kommenden Herbst und das Holzaufkommen, das die Branche einplanen und vorbereiten müsse. 
Wälde zeigte sich überzeugt davon, dass mit der kurzfristigen Terminierung  das Kartellamt vor allem eines zu verstehen geben wolle: „Wir meinen es ernst in Baden-Württemberg!” Das Signal soll auch auf Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wirken, wo ähnliche Verhältnisse vorliegen.
In Bayern hingegen ist es jetzt schon so, dass staatliche Förster für Privatwaldbesitzer das Holz weder verkaufen noch auszeichnen dürfen. „Dort konnte sich das innerhalb von 20 Jahren einspielen”, sagte  Wälde. 
Unabhängig davon ist Wälde kein Freund der  Variante 1:    Es sei nicht Absicht der FVS, eigene Förster einzustellen. Dagegen  hofft er auf eine Zusammenarbeit mit der Waldservice GmbH vom Kreisforstamt, insbesondere für alle Arbeitsabläufe während der Holzernte bis zur Waldstraße.