Pflanzenbau | 07. Juli 2022

DLG hat große Bedenken gegen Selbstbegrünung

Von Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
Die Ausbreitung von Disteln und anderen Wurzelunkräutern ist zu befürchten im Falle der ab 2023 vorgeschriebenen Selbstbegrünung im Rahmen der GAP-Flächenstilllegung.
Der Samenvorrat von einjährigen Unkräutern wie der Vogelmiere und der Befallsdruck durch mehrjährige Unkräuter wie den Ampfer werden vermutlich steigen, wenn die Selbstbegrünung zur Pflicht wird.
Gemäß der geplanten Stilllegung nach Vorgabe des Standards 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ist jegliche Bearbeitung oder Aussaat nach der Ernte der vorherigen Hauptfrucht zu unterlassen. Das kritisiert Gunther Lötzke, der Vorsitzende des Ausschusses für Ökolandbau bei der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Über eine Selbstbegrünung solle sich bis zum 15. August des darauffolgenden Jahres eine artenreiche Flora und Fauna auf den entsprechenden Flächen etablieren, berichtet Lötzke. Erst ab Mitte August sei wieder eine Bearbeitung der Flächen erlaubt, um sie für die nachfolgende Kultur vorzubereiten. Am Sinn dieser Vorschrift hat der Ausschussvorsitzende deutliche Zweifel. „Die Stilllegung erreicht nicht das Ziel, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft nachhaltig zu erhöhen”, so sein klares Urteil.
Lötzke geht davon aus, dass die geplante Stilllegung nur sehr eingeschränkte Effekte für die Artenvielfalt habe, jedoch zu ackerbaulichen Problemen führen werde. So würden förderungswürdige Arten von Wurzelunkräutern unterdrückt. Die Wiederherstellung der Flächen für die ackerbauliche Nutzung lasse im konventionellen Anbau eine erhöhte Anwendung von Herbiziden erwarten. Im Ökolandbau werde eine jahrelange, intensive Bodenbearbeitung notwendig sein, um einen guten ackerbaulichen Zustand wiederherzustellen. Hinzu kämen Probleme mit Ausfallgetreide, das Brücken für Blattkrankheiten bilde, gab der Ausschussvorsitzende zu bedenken. Ferner seien nach der Ernte ohne Begrünung hohe Bodenwasserverluste zu erwarten.  Stickstoffauswaschungen könnten das Grundwasser belasten.