Politik | 06. Juli 2023

Diskussion um die Öko-Regelungen

Von AgE
Die von den Agrar-Amtschefs von Bund und Ländern besprochenen Anpassungen an den Öko-Regelungen ab 2024 sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unzureichend.
Damit würden eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen nicht erreicht, kritisierte der Bauernverband in einer ersten Reaktion. Die Initiative falle „zu zaghaft” aus.
Nur zu 61 Prozent ausgeschöpft
In diesem Jahr wurden die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereitgestellten etwa eine Milliarde Euro für die Öko-Regelungen von den Landwirten  nur zu rund 61 Prozent ausgeschöpft.
Auf Unverständnis beim DBV stößt die Entscheidung der Amtschefs, eine Verbesserung des Förderangebots für Grünland bis 2025 aufzuschieben. Die im Vorfeld diskutierten beiden Maßnahmen, nämlich der Pflanzenschutzmittelverzicht in Ökoregelung 6 und eine neue Ökoregelung für maximal zwei Schnitte in der Grünlandbewirtschaftung, müssten schon im nächsten Jahr eingeführt werden. Hierbei seien Einschränkungen bestehender Grünlandprogramme der Bundesländer zu vermeiden, mahnt der Bauernverband.
Außerdem müsse eine niedrigere Teilnahme an der Öko-Regelung 1a „zusätzliche Stilllegungen” einkalkuliert werden, als derzeit im GAP-Strategieplan angenommen werde, denn viele Landwirte sähen es angesichts von Trockenheit mit knapper Futterversorgung und volatiler Agrarmärkte als zu risikoreich an, zusätzliche Flächen aus der Erzeugung zu nehmen.
Von daher bestehen nach Einschätzung des Bauernverbandes auch die finanziellen Spielräume für weitere Anhebungen der Fördersätze, insbesondere bei der Förderung vielfältiger Ackerkulturen und für Blühflächen.
Klarstellung nötig
Konkret spricht sich der DBV dafür aus, dass die Förderung der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen” auf mindestens 75Euro/ha angehoben wird. Für die Eco-Schemes 1b und 1c – „Zuschlag für Blühflächen”, „zusätzlich auch auf GLÖZ-8-Flächen” – hält er eine Zahlung von mindestens 300 Euro/ha für erforderlich. Zudem sollten die nicht genutzten Mittel für deutlich ausgeweitete Förderangebote beim Grünland genutzt werden.
Mit Blick auf die Dauerkulturen beklagt der Bauernverband, dass noch nennenswerte Verbesserungen fehlten, wie zum Beispiel eine deutlich einfachere Regelung zur Bereitstellung und Anerkennung von Zwischenzeilenbegrünungen. Zudem bedürfe es einer Klarstellung, dass eine aktive Begrünung von Brachflächen bis zum 31. März des Antragsjahres erfolgen könne, so der DBV. Angemeldete Kleinstflächen bis 1000m² seien künftig als Brachen im Förderrecht anzuerkennen. Bei der Ökoregelung 1b sei die Erlaubnis einer Begrünung beziehungsweise Aussaat bis zum 15. Juni für solche Fälle erforderlich, in denen der Antragsstichtag witterungsbedingt nicht gehalten werden könne.
Verfehlung der Ziele droht
Der Bauernverband gibt grundsätzlich zu bedenken, dass mit der deutlichen Nichtausschöpfung der Mittel für die Öko-Regelungen auch eine erhebliche Verfehlung der Ziele nach dem GAP-Strategieplan einhergehe. Die Änderungen an dem Plan für 2024 müssten bis zum September 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Eine korrespondierende Änderung der nationalen GAP-Direktzahlungs-Verordnung bedürfe der Zustimmung des Bundesrats.