Die von den Agrar-Amtschefs von Bund und Ländern besprochenen Anpassungen an den Öko-Regelungen ab 2024 sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unzureichend.
Damit würden eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen nicht erreicht, kritisierte der Bauernverband in einer ersten Reaktion. Die Initiative falle „zu zaghaft” aus.
Nur zu 61 Prozent ausgeschöpft
In diesem Jahr wurden die im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) bereitgestellten etwa eine Milliarde Euro für die
Öko-Regelungen von den Landwirten nur zu rund 61 Prozent ausgeschöpft.
Auf Unverständnis beim DBV stößt die Entscheidung der Amtschefs, eine
Verbesserung des Förderangebots für Grünland bis 2025 aufzuschieben. Die
im Vorfeld diskutierten beiden Maßnahmen, nämlich der
Pflanzenschutzmittelverzicht in Ökoregelung 6 und eine neue Ökoregelung
für maximal zwei Schnitte in der Grünlandbewirtschaftung, müssten schon
im nächsten Jahr eingeführt werden. Hierbei seien Einschränkungen
bestehender Grünlandprogramme der Bundesländer zu vermeiden, mahnt der
Bauernverband.
Außerdem müsse eine niedrigere Teilnahme an der Öko-Regelung 1a
„zusätzliche Stilllegungen” einkalkuliert werden, als derzeit im
GAP-Strategieplan angenommen werde, denn viele Landwirte sähen es
angesichts von Trockenheit mit knapper Futterversorgung und volatiler
Agrarmärkte als zu risikoreich an, zusätzliche Flächen aus der Erzeugung
zu nehmen.
Von daher bestehen nach Einschätzung des Bauernverbandes auch die
finanziellen Spielräume für weitere Anhebungen der Fördersätze,
insbesondere bei der Förderung vielfältiger Ackerkulturen und für
Blühflächen.
Klarstellung nötig
Konkret spricht sich der DBV dafür aus, dass die
Förderung der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen” auf mindestens
75Euro/ha angehoben wird. Für die Eco-Schemes 1b und 1c – „Zuschlag für
Blühflächen”, „zusätzlich auch auf GLÖZ-8-Flächen” – hält er eine
Zahlung von mindestens 300 Euro/ha für erforderlich. Zudem sollten die
nicht genutzten Mittel für deutlich ausgeweitete Förderangebote beim
Grünland genutzt werden.
Mit Blick auf die Dauerkulturen beklagt der Bauernverband, dass noch
nennenswerte Verbesserungen fehlten, wie zum Beispiel eine deutlich
einfachere Regelung zur Bereitstellung und Anerkennung von
Zwischenzeilenbegrünungen. Zudem bedürfe es einer Klarstellung, dass
eine aktive Begrünung von Brachflächen bis zum 31. März des
Antragsjahres erfolgen könne, so der DBV. Angemeldete Kleinstflächen bis
1000m² seien künftig als Brachen im Förderrecht anzuerkennen. Bei der
Ökoregelung 1b sei die Erlaubnis einer Begrünung beziehungsweise Aussaat
bis zum 15. Juni für solche Fälle erforderlich, in denen der
Antragsstichtag witterungsbedingt nicht gehalten werden könne.
Verfehlung der Ziele droht
Der Bauernverband gibt grundsätzlich zu bedenken, dass
mit der deutlichen Nichtausschöpfung der Mittel für die Öko-Regelungen
auch eine erhebliche Verfehlung der Ziele nach dem GAP-Strategieplan
einhergehe. Die Änderungen an dem Plan für 2024 müssten bis zum
September 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Eine
korrespondierende Änderung der nationalen GAP-Direktzahlungs-Verordnung
bedürfe der Zustimmung des Bundesrats.