Politik | 07. Dezember 2023

Die Umweltminister gehen dem DBV beim Wolf nicht weit genug

Von AgE
Die Umweltminister der Länder haben die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine unbürokratische Entnahme von Problemwölfen einstimmig angenommen. Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass Bestandsmanagement bei ihrer Konferenz kein Thema war.
Abschüsse von Problemwölfen reichen nicht: Laut Deutschem Bauernverband muss der Wolfsbestand reguliert werden.
Wölfe, die Nutztiere gerissen hätten, müssten schnell geschossen werden, erklärte die Umweltministerkonferenz (UMK) am 1. Dezember in Münster. Dadurch steige die Wahrscheinlichkeit, den tatsächlichen „Täterwolf” zu entnehmen. Außerdem gehe von den Abschüssen die Botschaft an das Rudel aus, Nutztiere besser nicht anzugreifen. Hinzu komme, dass für die Entnahme von Problemwölfen Rechtssicherheit geschaffen werde. Die Neuregelung trage damit zusätzlich zum Herdenschutz dazu bei, eine Koexistenz von Wölfen und Weidetieren zu ermöglichen.
Laut den von Lemke im Oktober vorgelegten Vorschlägen (die BBZ berichtete) dürfen Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Weidetiere gerissen haben, innerhalb von 21Tagen ohne genetischen Nachweis im Umfeld von einem Kilometer um die betroffene Weide geschossen werden. Dabei kann es sich auch um den ersten Übergriff des Wolfes auf Nutztiere handeln. Voraussetzung für den Abschuss soll laut Lemke sein, dass der Wolf einen „zumutbaren Herdenschutz” überwunden hat. Bei der Bewertung dieser Zumutbarkeit sollen die Länder regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen dürfen. Die Vorschläge wurden von der Europäischen Kommission als vereinbar mit dem EU-Artenschutzrecht eingestuft. Gemäß dem aktuellen UMK-Beschluss wird der Praxisleitfaden „Wolf” nun  ergänzt.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister  Till Backhaus kündigte außerdem an, die schnelle Entnahme von Problemwölfen vor Beginn der nächsten Weidesaison gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt auf den Weg zu bringen. Ein aktives Bestandsmanagement des Wolfs war laut Backhaus kein Thema der UMK.  Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber wertete die jetzt gefassten UMK-Beschlüsse nur als einen „ersten Schritt”. Weitere Rechtsänderungen seien notwendig. Insbesondere müsse der Bund endlich die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vollständig umsetzen und damit den Weg für ein regional differenziertes Bestandsmanagement frei machen. Außerdem müsse Deutschland auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, den Schutzstatus des Wolfes abzusenken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte den UMK-Beschluss. In Fachkreisen sei unstrittig, dass es ein vorbeugendes Bestandsmanagement brauche, um die Wolfsrudel im Griff zu behalten. Kritik kam auch aus der Landwirtschaft und von Jägern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warf den Umweltministern vor, das „offenkundig Notwendige” nicht zu tun. Eine verantwortliche Wolfspolitik müsse aus dem Dreiklang aus Herdenschutz, Problemwolfabschuss und Regulierung des Wolfsbestandes bestehen. Ohne den Baustein Bestandsregulierung werde der Wolfsbestand weiter exponenziell zunehmen und eine Haltung von Weidetieren auf absehbare Zeit unmöglich machen.