Damit Demonstrationen rechtmäßig sind, müssen die Veranstalter einige Regeln beachten. Nachfolgend Informationen darüber, wie man eine Demo richtig anmeldet und welche Rechte und Pflichten man hat.
Damit eine Demo rechtmäßig ist, müssen vorher einige Regeln beachtet werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Demo muss 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe angemeldet werden. Die öffentliche Bekanntgabe ist der Aufruf zur Demo, der zum Beispiel durch Plakate, Handzettel, Zeitungsanzeigen oder Postwurfsendungen erfolgen kann. Die Anmeldung muss nicht 48 Stunden vor der Demo selbst erfolgen. Das wäre zu spät.
Es gibt zwei Ausnahmen von der Anmeldefrist: Eilversammlungen und Spontanversammlungen. Eilversammlungen sind solche, die sich aus einem kurzfristigen Anlass ergeben, zum Beispiel aus einer aktuellen politischen Entscheidung. In diesen Fällen ist es den Veranstaltern nicht möglich, die 48-Stunden-Frist einzuhalten. Sie müssen aber die Versammlungsbehörde über die geplante Veranstaltung informieren, sobald sie dazu in der Lage sind. Das kann auch telefonisch geschehen.
Spontanversammlungen sind solche, die sich ungeplant aus einem momentanen Anlass entwickeln, zum Beispiel aus einer spontanen Empörung. In diesen Fällen ist es den Teilnehmern praktisch unmöglich, eine Anmeldung zu machen. Sie haben daher auch keine Veranstalter und keine Leiter. Die Anmeldepflicht entfällt daher vollständig.
Angaben für die Anmeldung
Die Anmeldung einer Demo muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Veranstalters
- Name und Anschrift der verantwortlichen Leiterin oder des verantwortlichen Leiters
- Tag, Zeit, Ort der Versammlung und bei einem Aufzug (einer sich
fortbewegenden Versammlung) zusätzlich: Angaben über den Marschweg
- Thema
- beabsichtigte Verwendung von Ordnern
Die Anmeldung kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder
Online-Formular. In Freiburg kann die Anmeldung online unter Anmeldung
einer Versammlung gemäß § 14 Versammlungsgesetz (freiburg.de) erledigt
werden.
Die Anmeldung ist kostenlos, es sei denn, die Versammlung wird verboten
oder mit Auflagen verbunden. In diesem Fall können Verwaltungsgebühren
anfallen. Nach der Anmeldung erhält man von der zuständigen Stelle eine
Anmeldebestätigung. Diese kann mit Auflagen verbunden sein, zum Beispiel
einer anderen Marschroute, einem Einsatz von Ordnern oder einem Verbot
von bestimmten Gegenständen.
Vorher das Gespräch am Telefon suchen
Man sollte daher vorher am Telefon das Gespräch mit
der Versammlungsbehörde suchen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Die zuständige Stelle für die Anmeldung ist im Land die
Kreispolizeibehörde, in Freiburg die Polizei- und Gewerbebehörde in der
Fehrenbachallee12, Telefon: 201-4873.
Die Rechte und Pflichten
Als Veranstalter oder Leiter einer Demo hat man das Recht,
über den Ablauf und die Gestaltung der Versammlung zu bestimmen. Man
hat aber auch die Pflicht, für die Ordnung zu sorgen und die Auflagen
zu beachten. Man kann Ordner einsetzen, um die Ordnung
aufrechtzuerhalten. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Ordner
nicht gewalttätig werden oder andere Teilnehmer einschüchtern.
Als Teilnehmer einer Demo hat man das Recht, seine Meinung frei zu
äußern und zu demonstrieren. Man hat aber auch die Pflicht, die Gesetze
und die öffentliche Sicherheit zu respektieren. Man muss sich an die
Anweisungen des Veranstalters oder der Leiter halten. Es darf keine Gewalt angewendet und andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.