Betrieb und Wirtschaft | 03. Dezember 2020

Die Konten füllen sich

Von der BBZ-Redaktion
Das Land hat diese Woche mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags begonnen.
Mit der Auszahlung der Gelder für die Förderung von steilem Grünland, gefolgt von Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, beginnen nach Mitteilung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums die Überweisungen.    43500 Gemeinsame Anträge wurden dieses Jahr gestellt.
Zum jeweils ersten Auszahlungstermin werden rund 48 Millionen Euro  angewiesen. Diese Gelder sollen bis zum 4. Dezember bei den Landwirten sein.  Bei den genannten Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen statt. 
Bei den Direktzahlungen kann  die Auszahlung vor Weihnachten in der 52. Kalenderwoche erfolgen. Das Bundesministerium, das die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer regulären Auszahlung zum Jahreswechsel.  Der Bund finanziert die gesamte Auszahlung vor und bekommt die Gelder  im Januar von der EU erstattet.
Trotz Corona werden die Prämien in diesem Jahr zeitig überwiesen.

Ausgezahlt werden können nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen als auch die Prüfergebnisse umgesetzt wurden. Trotz Corona habe die Verwaltung durch hervorragende Zusammenarbeit sowie durch das  Engagement der Beschäftigten  in den Landratsämtern im guten Zusammenspiel mit den landwirtschaftlichen Unternehmen die frühe Auszahlung der Fördergelder realisieren können, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Einen wichtigen Beitrag hierzu stellte Hauk zufolge die durch die EU-Kommission geschaffene Möglichkeit dar, die Kontrollquoten für die Betriebsprüfungen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Diese Möglichkeit habe Baden-Württemberg  konsequent genutzt.
 Durch die frühere Auszahlung sei  die Bearbeitungszeit der Anträge – insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen – verkürzt. Deshalb könne nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall erteilen die  unteren Landwirtschaftsbehörden.
Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen ab Mitte Januar 2021 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.