Politik | 25. November 2021

Die Ampel präsentiert den Koalitionsvertrag

Von enz/AgE
Am Mittwochnachmittag, kurz vor Redaktionsschluss dieser BBZ, stellten die Spitzenvertreter von SPD, FDP und Grünen den Vertrag für die künftige Regierungskoalition vor. Hier Inhalte in Kürze zur Landwirtschaft.
Der Koalitionsvertrag steht: Die Ampel-Koalitionäre gehen weiter mit Tempo Richtung neue Bundesregierung.
„Das Artensterben und Höfesterben schreit nach einer neuen Agrarpolitik”, sagte Robert Habeck, Co-Vorsitzender der Grünen, anlässlich der Präsentation des Koalitionsvertrages am Mittwochnachmittag in Berlin.
SPD, Grüne und FDP bekennen sich zu einem Umbau der Tierhaltung in Deutschland und dessen Unterstützung, bleiben aber bei der Ausgestaltung und Finanzierung vage. Man strebe an, „ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden, ohne den Handel bürokratisch zu belasten”, heißt es in dem  Koalitionsvertrag. Hinweise auf das Konzept der Borchert-Kommission oder die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) enthält der Vertrag nicht.
Ab 2022 wollen die Ampelparteien eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einführen. Zudem soll es eine umfassende Herkunftskennzeichnung geben. Die Investitionsförderung wollen die Koalitionsparteien nach den Haltungskriterien ausrichten und „in der Regel” nur noch den oberen Stufen gewähren. Anpassen will man das Bau- und Genehmigungsrecht. Die Entwicklung der Tierbestände soll sich „an der Fläche orientieren” und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes gebracht werden.
Notwendiges Maß bei Pflanzenschutz
Den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel will die Ampelkoalition auf das notwendige Maß beschränken. Konkrete Reduktionsvorgaben werden nicht gemacht. Gleichzeitig bekennen sich SPD, Grüne und FDP zum Ziel, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Den Ökolandbau will man bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 30Prozent ausweiten.
Vermieden haben die Ampelparteien eine klare Aussage zu den neuen Züchtungstechniken. Man wolle „die Züchtung von klimarobusten Pflanzensorten unterstützen”, so die Formulierung. Dazu werde man „die Rahmenbedingungen auch für Populationssorten verbessern, Modellprojekte wie Crowd-Breeding und Digitalisierung fördern, Transparenz über Züchtungsmethoden herstellen und die Risiko- und Nachweisforschung stärken”. Forcieren will man auch die Forschung zu beziehungsweise Förderung eines klimarobusten Pflanzenbaus. Dazu soll ein Bundesprogramm „Zukunftsfähiger Ackerbau” gestartet werden.
Weiterentwickeln will die Rot-Grün-Gelbe Koalition die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK). Neue Aufgaben wie Naturschutz und Klimaanpassung sollen durch zusätzliche Finanzmittel gesichert werden. Kooperationen zwischen dem Naturschutz und der Landwirtschaft sollen mit Blick auf die Agrarförderung eine rechtliche Grundlage erhalten.
Ministerium bleibt erhalten
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt als eigenständiges Ressort bestehen. Die Hinweise in Berlin auf ein gemeinsames Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in der künftigen Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP haben sich nicht bestätigt. Wie inzwischen bestätigt wurde, wird es weiterhin ein Ressort für Landwirtschaft und Ernährung auf der einen sowie für Umwelt auf der anderen Seite geben. Beide Ressorts sollen an die Grünen gehen.  Die genauen Zuständigkeiten sind noch nicht bekannt.