Politik | 24. Februar 2022

Deutsche GAP-Post nach Brüssel verschickt

Von AgE
Deutschland hat am Montag seinen nationalen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im neuen Förderzeitraum 2023 bis 2027 bei der EU-Kommission eingereicht.
Das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 habe man explizit in den Entwurf des deutschen Strategieplans für die GAP aufgenommen, verkündete Cem Özdemir am Montag anlässlich der Sitzung des EU-Agrarrats in Brüssel.
Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu Beginn der Woche  im Vorfeld der EU-Agrarratssitzung in Brüssel mitgeteilt. Neben Deutschland hatten bislang lediglich Belgien, Rumänien, Bulgarien und die Slowakei ihre Entwürfe noch nicht vorgelegt.
Özdemir sprach von einer „Altlast der letzten Bundesregierung”, die man nun abtrage. Der GAP-Strategieplan bedeute Planungssicherheit für die Landwirte und werde den Forderungen nach mehr Umwelt-, Klima- und Artenschutz gerecht. Künftig fließe in Deutschland jeder zweite Euro aus Brüssel in diese Bereiche. Profitieren werde insbesondere auch der Ökolandbau. Das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 habe man explizit in den Entwurf aufgenommen.
Der Minister räumte ein, dass der Neustart bei der EU-Agrarförderung mit Blick auf die Honorierung öffentlicher Leistungen durch öffentliche Gelder mutiger hätte sein können. „Deshalb werden wir schauen, wo wir nachsteuern müssen, damit die EU-Agrarförderung in Deutschland Umweltschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz wirklich stärkt”, kündigte der Grünen-Politiker an.
Generationenaufgabe
Bei der EU-Förderung nach 2027 werde man sich in Brüssel dafür einsetzen, dass Leistungen für Klima, Umwelt und die Gesellschaft künftig noch besser honoriert würden. „Die Transformation  hin zu einem nachhaltigen Landwirtschafts- und Ernährungssystem ist keine Aufgabe für nur eine Legislaturperiode − sie ist eine Generationenaufgabe”, so der Minister.
Kritisch werten Umweltverbände den deutschen GAP-Strategieplan. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gehen davon aus, dass die EU-Kommission die Vorlage nicht genehmigen wird. Ihrer Auffassung nach verfehlt Deutschland mit den geplanten Maßnahmen die Ziele beim Klimaschutz, bei der Wiederherstellung der Biodiversität, beim Ausbau des Ökolandbaus und beim Umbau der Nutztierhaltung. Mit diesem Plan seien weder die ambitionierten Ziele des EU Green Deals noch des Koalitionsvertrags erreichbar, so BUND und NABU. Gleich an mehreren Stellen liefere der nationale Strategieplan in der bisherigen Fassung Belege dafür, dass eine umfassende Transformation der Agrarfördermittel von der Vorgängerregierung nicht gewollt gewesen sei.
Ausführlichere Informationen zum  in Brüssel eingereichten Entwurf des GAP-Strategieplans für Deutschland auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums: www.bmel.de
Rukwied kritisiert praxisuntaugliche Vorgaben scharf
Joachim Rukwied moniert eine „erschreckende Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis”.
Als Indiz einer „erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis” wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Anlässlich der  Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) am Montag kritisierte Rukwied exemplarisch die restriktiven Auflagen bei der Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen im Rahmen der Kondi-tionalität.
Aus ackerbaulicher Sicht „völlig widersinnig” sei die Vorgabe, stillgelegte Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen und dies bereits vor Beginn des Antragsjahres nach der Ernte der Vorkultur im Vorjahr. „Ohne jegliche Pflege verwahrlosen die wertvollen Ackerflächen”, warnte der Bauernpräsident. Jeder Hobbygärtner wisse, wie schwierig es sei, auf stark verunkrautetem Boden beispielsweise Gemüse anzubauen. Im Ergebnis könne dadurch der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar steigen. Diese Vorgabe müsse daher dringend korrigiert werden, um Landwirten auf diesen Flächen die Ansaat von Blühmischungen zur aktiven Begrünung zu ermöglichen, mahnte Rukwied.
In einem Schreiben an die Agrarminister des Bundes und der Länder hatte der DBV-Präsident zuvor weitere praxisuntaugliche Konditionalitätsregelungen genannt. Dazu zählen die Vorgabe einer zwingenden Vegetationsdecke vom 1.Dezember bis 15.Januar im Rahmen der Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten, ferner der Ausschluss von Zwischenfrüchten sowie Einschränkungen für Zweitkulturen im Rahmen des Fruchtwechsels auf Ackerland sowie die strenge Umsetzung des Drei-Meter-Pufferstreifens an Gewässern mit Dünge- und Pflanzenschutzverbot. Hier müssten die Länder dringend von der Möglichkeit zur Verkleinerung des Mindestabstands Gebrauch machen und Vorgaben mit bestehenden Fachrechtsregelungen synchronisieren.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) schlug am Montag  vor, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen auch nach der Betriebsgröße zu staffeln, um so den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei „bäuerlich geprägten Betrieben” auszugleichen. Zudem bekräftigte die AbL ihre Forderung, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben und die zusätzlichen Mittel für den Klima-, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz nutzen.