Politik | 24. April 2014

Detailregeln abgesegnet

Von AgE
Die Detailregeln zur Agrarreform – und damit auch die umstrittenen Einzelheiten zum Greening – sind unter Dach und Fach. Weder der Ministerrat noch das Europaparlament erhoben vergangene Woche Einwände gegen die von der Europäischen Kommission nachgebesserten Entwürfe.
Nachdem der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments zwischenzeitlich gedroht hatte, die  „delegierten Rechtsakte” abzulehnen, zeigte sich die Kommission Anfang April zu Zugeständnissen bereit. Insbesondere soll der Anbau von stickstofffixierenden Pflanzen mit dem Faktor 0,7 statt 0,3 auf das Ziel von fünf Prozent  ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden. Das bedeutet, um sieben Hektar Vorrangfläche zu erreichen, müssten zehn Hektar Klee, Lupinen, Alfalfa oder ähnliches angebaut werden; nach den im März veröffentlichten Plänen hätten es mehr als 23 ha sein müssen. Ferner versicherte die Kommission in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Detailregeln nach einem Jahr überarbeiten wird, sollte sich herausstellen, dass die Vorgaben zu einer „spürbaren Verringerung des Produktionspotenzials der EU” führen.
Fahrplan
Daneben bekräftigte die Behörde, alles dafür zu tun, dass die Auflagen mit so wenig Bürokratie wie möglich für Verwaltung und Landwirte umgesetzt werden (die BBZ berichtete).
Die insgesamt elf delegierten Rechtsakte, die alle Teilbereiche der Agrarreform abdecken, werden jetzt voraussichtlich in der zweiten Maihälfte in Kraft treten. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Umsetzung der Agrarreform in den Mitgliedstaaten abgeschlossen werden kann und das Greening ab 2015 Anwendung findet.
 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Paolo  De  Castro, hält die Arbeit seines Gremiums an der jüngsten Agrarreform damit für abgeschlossen. „Es war ein harter und langwieriger Prozess, aber das Parlament spielte eine entscheidende Rolle”, so De Castro zum Abschluss der letzten Plenarwoche vor der Europawahl am 17. April in Straßburg. Dank dieses Einsatzes verbesserten die neuen Regeln die Lage der EU-Landwirte und gewährleisteten die Versorgungssicherheit der Verbraucher mit hochwertigen Nahrungsmitteln.