Politik | 22. Mai 2014

Der DBV ist insgesamt zufrieden mit der Einigung beim Greening

Von AgE
Wie bereits in der Vorwoche berichtet, erzielten Union und SPD Einvernehmen zu bislang strittigen Fragen der Nutzung ökologischer Vorrangflächen sowie des Grünlandschutzes beim Greening. Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich insgesamt zufrieden. Kritik kam dagegen von Öko-Verbänden.
Eine Eiweißstrategie (Bild: Soja) in Deutschland bleibt möglich, weil überzogene Regelungen bei Eiweißpflanzen vermieden werden, urteilt der DBV über die Einigung in der Regierungskoalition.
Nach der Einigung bleibt der Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen zulässig. Allerdings sollen weder eine mineralische Stickstoffdüngung noch chemischer Pflanzenschutz beim Zwischenfruchtanbau erlaubt werden; auch der Einsatz von Klärschlamm soll ausgeschlossen werden. Dagegen soll Wirtschaftsdünger aufgebracht werden dürfen. Als spätester Aussaattermin für Zwischenfrüchte wurde der 1. Oktober festgelegt. Kulturpflanzenmischungen sollen mindestens zwei Arten enthalten müssen. Keine Festlegungen sollen im Gesetz zu Düngung und Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf Vorrangflächen getroffen werden. Damit bleibt chemischer Pflanzenschutz bei Eiweißpflanzen zulässig. Nach der Ernte soll eine überwinternde Folgekultur angebaut werden müssen. Absoluter Grünlandschutz ist nur in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) vorgesehen, und für die Grünlandumwandlung in übrigen Gebieten soll es einen engeren Rahmen geben. Als tragfähigen Kompromiss bezeichneten die Verhandlungsführer von Union und SPD, Franz-Josef  Holzenkamp  und Wilhelm  Priesmeier, die Einigung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich insgesamt zufrieden. Kritik kam dagegen von Öko-Verbänden.
Einzelbetriebliches Autorisierungssystem
Insbesondere zum Umgang mit Dauergrünland hatte es bis zuletzt unterschiedliche Positionen gegeben. Als umweltsensibel mit einem damit einhergehenden Umwandlungs- und Umbruchverbot sollen anstatt wie bisher Natura-2000-Gebiete nunmehr lediglich FFH-Gebiete eingestuft werden.  Die Umwandlung von sonstigem Dauergrünland soll lediglich in einem eng gesteckten Rahmen möglich sein. Ab einer Abnahme des Dauergrünlandanteils von zwei Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2012 sollen die Länder ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem einführen. Danach soll eine Umwandlung nur bei Anlage einer entsprechenden Dauergrünlandfläche zulässig sein. Abweichend davon soll eine Umwandlung ohne Neuanlage zulässig sein, wenn das Dauergrünland erst nach 2015 neu entstanden ist oder im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen geschaffen wurde, sowie beim Vorliegen erheblicher Härten für den Betriebsinhaber.
Praktikable Umsetzung
Die vereinbarte Zwei-Prozent-Schwelle muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Schließlich wurde klargestellt, dass es eine Verpflichtung zur Rückumwandlung von umgewandeltem Dauergrünland nur bei Überschreitung der im EU-Recht vorgesehenen Schwelle von fünf Prozent geben soll. Im Übrigen bleiben die in einigen Ländern geltenden Regelungen zum Grünlandschutz in Kraft.
Nach Ansicht von Holzenkamp und Priesmeier berücksichtigt der Kompromiss die Belange des Umweltschutzes und gewährt eine praktikable Umsetzung des Greening für die Landwirte.  Beide Koalitionspolitiker betonten den Stellenwert des Schutzes von Dauergrünland.
Die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene  Mortler, nannte die vorgesehene Zwei-Prozent-Regelung beim Dauergrünland einen „kleinen Wermutstropfen”, der jedoch vertretbar sei.
Demgegenüber wertete der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich  Ostendorff, den Kompromiss als „Totalausfall für das Greening der europäischen Agrarpolitik”. Für den Grünen-Politiker ist die Ökologisierung der europäischen Agrarpolitik in Deutschland damit „auf ganzer Linie gescheitert”.
 
DBV: Keine überzogenen Auflagen
Der DBV bescheinigte den Regierungsfraktionen, dass sie mit ihrer Einigung zu den ökologischen Vorrangflächen eine Nutzungsmöglichkeit der Flächen sicherten und überzogene zusätzliche nationale Auflagen vermieden. Dies betreffe die Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche und die Möglichkeit des Einsatzes von wirtschaftseigenen organischen Düngemitteln. Auch eine Eiweißstrategie in Deutschland bleibe möglich, weil überzogene Regelungen bei Eiweißpflanzen vermieden würden, erklärte der DBV. Das Greening werde damit in der Praxis umsetzbar. Zurückhaltend wertet der Verband allerdings den Kompromiss zum Dauergrünland. Zwar würden nun nicht mehr sämtliche Natura-2000-Gebiete in den strikten Grünlandschutz einbezogen, sondern lediglich die FFH-Gebiete. Allerdings gehe die undifferenzierte Einbeziehung sämtlicher FFH-Gebiete nach wie vor deutlich über das naturschutzfachlich sinnvolle und vom EU-Recht vorgegebene Niveau hinaus, so der Bauernverband. Das Durchführungsgesetz sei insgesamt überfällig und schaffe endlich Klarheit.
Scharfe Kritik an der Einigung kam hingegen aus den Reihen des Ökolandbaus. Der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix  Prinz  zu  Löwenstein, warnte vor einem Scheitern der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform. Nicht hinnehmbar seien der Einsatz von chemischem Pflanzenschutz bei Leguminosen und der Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen. Zudem sei inakzeptabel, dass Zwischenfruchtanbau als Greening gelten solle.  Bundestag und Bundesrat müssten den Gesetzesvorschlag abweisen, denn Pestizide und Mineraldünger hätten auf ökologischen Vorrangflächen nichts zu suchen. Von „Greenwashing” sprach Bioland-Präsident Jan  Plagge.